2b Änderungen im Thüringer Beamtengesetz

Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften in Thüringen

Entwurf vom 12. März 2014
Eingebracht durch Landesregierung
Federführender Ausschuss Innenausschuss
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Die Diskussion ist seit dem 08.05.2014 archiviert

Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Thüringer Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften vom 12.03.2014 (Drucksache 5/7453) in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend finden Sie hierzu einzelne Fragen, mit denen sich der Innenausschuss derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung zu den Fragen abgeben. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Innenausschusses nehmen.

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2b Änderungen im Thüringer Beamtengesetz

b) Der Gesetzentwurf sieht vor, dass bei einer absehbaren Umbildung einer Behörde (z. B. durch Zusammenlegung mit einer anderen Behörde) die oberste Aufsichtsbehörde entscheiden kann, ob sie die Einstellung neuer Beamter in dieser Dienststelle, deren Tätigkeit von der Umbildung betroffen wären, vorher genehmigen will. Dadurch sollen Personalentscheidungen kurz vor dem Wirksamwerden der Umbildung vermieden werden, die die neue Behörde über Jahre belasten könnten (§ 17 des Gesetzentwurfs zum ThürBeamtG).

Wie bewerten Sie den Genehmigungsvorbehalt für Ernennungen von Beamten, deren Behörden in absehbarer Zeit von einer Umbildung betroffen sind?