3e neues Gesetz über die Laufbahnen der Beamten

Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften in Thüringen

Entwurf vom 12. März 2014
Eingebracht durch Landesregierung
Federführender Ausschuss Innenausschuss
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Die Diskussion ist seit dem 08.05.2014 archiviert

Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Thüringer Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften vom 12.03.2014 (Drucksache 5/7453) in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend finden Sie hierzu einzelne Fragen, mit denen sich der Innenausschuss derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung zu den Fragen abgeben. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Innenausschusses nehmen.

Diskutieren Sie mit!

3e neues Gesetz über die Laufbahnen der Beamten

e) Der Gesetzentwurf sieht vor, den Wechsel in eine höhere Laufbahngruppe insbesondere aufgrund von erlangter Diensterfahrung zu vereinfachen, auch wenn die Mindestvorgaben bezüglich der Bildungsvoraussetzungen für den Zugang zu der höheren Laufbahn nicht erfüllt sind. Zugleich sollen Beamte auch einfacher zwischen den Fachrichtungen innerhalb der selben Laufbahngruppe wechseln können (§ 43 und 45 des Gesetzentwurfs zum ThürLaufbG). Hierdurch sollen die beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten verbessert werden.

Wie bewerten Sie die vorgesehenen Vereinfachungen für einen Laufbahn- und Fachrichtungswechsel?

08. Mai 2014 | beamter2020
.. und ganz wichtig.

M.E. darf man nur einmal eine Laufbahnbefähigung durch Lebens- und Berufserfahrung zuerkannt bekommen. Prüfungsfrei in den gehobenen Dienst und später noch prüfungsfrei in der höheren Dienst darf es nicht geben. Bildung macht schon Sinn und heißt Erwerb der Laufbahnprüfung durch Bildung und nicht durch den LPA.

08. Mai 2014 | beamter2020
Die richtige Richtung ....

... aber es gibt ausreichend Beispiele, dass Beamten durch externe Studienabschlüsse Laufbahnbefähigungen für die nächste höhere Laufbahn erworben haben. Das ist gegenwärtig (fast) nicht möglich. Alle reden von lebenslangen Lernen nur das hiesigen Beamten- bzw. Laufbahnrecht bildet die Lebenswirklichkeit wenig ab. Vor diesem Hintergrund sollten zukünftig möglich sein, mit externen Bildungsabschlüssen (von im Dienst befindlichen Beamten) einen Aufstieg zu schaffen. Ich persönlich favorisiere ein möglichst breite Bildungslandschaft unter den Mitarbeitern.

16. April 2014 | MHän
Erfahrungs- & Bewährungsaufstieg

...ein seit Jahrzehnten überfälliger Schritt. Grundsätzlich sollten die Tätigkeiten der Beamtenschaft unter dem Fokus der ständig wachsenden Anforderungen neu bewertet werden.
Gutachten (teilweise bereits seit Jahrzehnten bekannt und vorliegend) haben in Teilen des Polizeivollzugsdienstes festgestellt, dass dieser Dienst ausnahmslos dem "gehobenen Dienst" zuzuordnen ist. Hier "hinkt" Thüringen weit nach und sollte den "Schulterblick" nach Hessen, Niedersachsen, Bayern und Baden-Württemberg wagen - benachbarte Bundesländer die die potentiellen Beamtenanwärter oder aktive Beamte mit Aufstiegschancen "umwirbt" die hier unmöglich sind!
Ein weiterer Punkt sollte hier Erwägung finden: die Novellierung der Leistungsbewertung (Beurteilung) der Beamtenschaft - es sollten "messbare" und "transparente" Aufstiegschancen" geschaffen werden!
Ein Bundesland wie Thüringen kann es sich nicht leisten lebensälteren Beamten Aus- und Fortbildung vorzuenthalten oder sie fortzubilden, jedoch ohne Honorierung (Leistungsanreize setzen)!

09. April 2014 | Jakki78
Lobenswert

Diese Idee ist lobenswert und zeigt eine tatsächliche Änderung und "Modernisierung" im Beamtenrecht.