3 Erneute Überprüfung
Änderung des Thüringer Abgeordnetenüberprüfungsgesetzes
Zurzeit befinden sich der Gesetzentwurf der Fraktion der CDU zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Überprüfung von Abgeordneten vom 04.12.2014 (Drucksache 6/37) und der dazu eingebrachte Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 22.01.2015 (Vorlage 6/62) in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend finden Sie hierzu einzelne Fragen, mit denen sich der Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung zu den Fragen abgeben. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz nehmen.
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3 Erneute Überprüfung
Mit dem im Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgesehenen neuen Wortlaut des § 1 Absatz 1 Satz 2 des Thüringer Abgeordnetenüberprüfungsgesetzes soll sichergestellt werden, dass eine Überprüfung von Abgeordneten zukünftig unterbleibt, wenn diese in einer anderen Legislaturperiode bereits entsprechend überprüft wurden und keine neuen Anhaltspunkte für eine Tätigkeit als Mitarbeiter des MfS/AfNS oder in der Abteilung K 1 bestehen.
Wie bewerten Sie diesen Vorschlag? Besteht aus Ihrer Sicht die Notwendigkeit für eine erneute Überprüfung, auch wenn keine neuen Anhaltspunkte vorliegen? Sollte der Begriff „neue Anhaltspunkte“ noch weiter präzisiert werden?
Überprüfung Ja
Schließe mich der Ansicht des Bürgerkomitees und jüwos an
Die öffentliche Feststellung der Parlamentsunwürdigkeit kann nach unserer Einschätzung Geschichtsaufarbeitung nicht ersetzen, kann aber ein bleibendes Signal in die Gesellschaft sein, dass links- und rechtsradikale Parteien mit ihren geäußerten oder praktizierten Grundeinstellungen keinen Platz in demokratischen Parlamenten haben. Ein solcher Impuls kann demnach maximal als Spiegel dienen, der permanent den radikalen Parteien ob ihres parlamentsunwürdigen Verhaltens vorgehalten werden kann.
Die Vermutung, neue Anhaltspunkte zu gewinnen, sollte dahingehend erweitert werden, dass die Untersuchungsausschüsse der Parlamente auch und gerade Tatbestände von zu wählenden oder gewählten Abgeordneten in den Blick nehmen, die in den vergangenen 25 Jahren klar und eindeutig belegen, dass Personen (auch partiell) nicht auf dem Boden des Grundgesetzes stehen.
Sofern sich nach Sichtung bisher noch nicht ausgewerteter Unterlagen neue Anhaltspunkte für eine Zusammenarbeit mit der Stasi ergeben, ist eine erneute Überprüfung dieser Abgeordneten auf jeden Fall notwendig.
Für eine erneute Überprüfung bin ich au f jeden Fall, weil die Aktenlage nach gewisser Zeit neue Erkenntnisse zu Tage bringen kann. Die subjektive Selbsteinschätzung der Betroffenen ist auf Grund meiner Wahrnehmung nur mäßig objektiviert, weil Manches der eigenen Vergangenheit oft verdrängt wird.
Neue Anhaltspunkte können sich der Natur der Sache nach nur durch die weitere Aktenerschließung beim BStU bei erneuter Überprüfung ergeben. Andernfalls überließe man diese Frage dem Eifer mehr oder weniger investigativer Journalisten - das wäre dann ja wohl wirklich des Parlaments unwürdig.
Den Vorschlag unterstütze ich, wenn auch unter Berücksichtigung neuer Anhaltspunkte keine Ausschlusskriterien vorliegen.
Weitergehend zu präzisieren wäre aus meiner Sicht, das "neue Anhaltspunkte" jederzeit gefunden werden können, da die Aufarbeitung der Unterlagen des MfS noch lange nicht beendet ist. Deshalb besteht nach dem möglichen auftauchen bisher unbekannten belastenden Materials die Notwendigkeit, dieses zu bewerten und entsprechend der bisherigen Praxis zu verfahren.