7c Weiterer Regelungsbedarf
Änderung des Thüringer Abgeordnetenüberprüfungsgesetzes
Zurzeit befinden sich der Gesetzentwurf der Fraktion der CDU zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Überprüfung von Abgeordneten vom 04.12.2014 (Drucksache 6/37) und der dazu eingebrachte Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 22.01.2015 (Vorlage 6/62) in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend finden Sie hierzu einzelne Fragen, mit denen sich der Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung zu den Fragen abgeben. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz nehmen.
Diskutieren Sie mit!
7c Weiterer Regelungsbedarf
Inwiefern genügen Regelungen zur Offenlegung der Biographie der Wahlbewerber, Wahlbewerberinnen und Abgeordneten den gesellschaftspolitischen und parlamentsrechtlichen Anforderungen?
Was vor 1990 gemacht wurden Arbeiten was für Tätigkeiten gemacht wurden ist wichtig.
Die bestehenden Regelungen zur Offenlegung genügen aus meiner Sicht diesen Anforderungen. Selbstverständlich müssen Biografien einen umfassenden Einblick in Tätigkeiten und frühere Funktionen bieten. Es ist aber auch Aufgabe der Wählerinnen und Wähler, sich im Zweifelsfall nicht mit den Angaben zu begnügen und konkret nachzufragen, wenn Fragen offen sind.
Für unsere Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben wir in der Satzung verankert, dass jede/r BewerberIn um ein Amt oder Mandat in der Partei oder bei einer Wahl erklären muss, ob er oder sie jemals für einen Geheimdienst gearbeitet hat. Damit wissen alle Wahlberechtigten bereits vor der Wahl, ob es eine solche Zusammenarbeit gab und entscheiden selbst, ob sie derartig belastete Menschen auf eine Listze oder für einen Posten wählen. Bis heute war dies in Thüringen meines Wissens nicht der Fall.
Wie am jüngsten Beispiel einer Staatssekretärin deutlich zu sehen war, ist es jederzeit möglich, Teile der Biografie zu löschen, zu beschönigen oder es als Irrtum zu bezeichnen, einen Teil vergessen zu haben. Insofern ist die intensive Arbeit des Untersuchungsausschusses unverzichtbar.
Biographien müssen offenlegen, was Derjenige auch vor 1990 gemacht hat und welche Motive er jetzt für die Übernahme einer solchen Funktion mitbringt.
Eine lückenlose Biografie, auch für die Zeiten vor 1990, sollte selbstverständlich sein, einschließlich Parteimitgliedschaften und staatlichen Funktionen.