Frage 2 g)

Aufhebung des Thüringer Erziehungsgeldes

Entwurf vom 18. Februar 2015
Eingebracht durch Mehrere Initiatoren
Federführender Ausschuss Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit
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Die Diskussion ist seit dem 30.04.2015 archiviert

Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN zum Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Erziehungsgeldgesetzes und der Verordnung zur Durchführung des Thüringer Erziehungsgeldgesetzes vom 18.02.2015 (Drucksache 6/219) in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend finden Sie hierzu einzelne Fragen, mit denen sich der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung zu den Fragen abgeben. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit nehmen.

Diskutieren Sie mit!

Frage 2 g)

g) Durch den Bund wird ein Betreuungsgeld gezahlt, welches nach Antragsvoraussetzung und Förderhöhe dem Thüringer Modell sehr ähnlich ist.

Sind Sie der Meinung, dass sich der Freistaat eine solche Doppelförderung leisten sollte?

30. April 2015 | Ramona
Doppelförderung?

In der Tat dürfte dieses "vorgeschobene" Argument bald sein Ende haben. Dennoch sei angemerkt, dass keine Doppelförderung vorliegt, wenn das Kind anteilig in der Kita und zuhause betreut wird.
Man sollte nicht darüber diskutieren, wer mehr Betreuungsleistungen erbringt, da kommt man zu keinem Ergebnis

29. April 2015 | aber Hallo
Fortsetzung des Landeserziehungsgeld.

Wenn das Betreuungsgeld im sommer gekippt wird dann ist von Doppelförderung keine Rede.
Manche Familien habe von den beiden Abschaffungen eine Finanzlücke von 300-450,- € die eine Größe vom Harzt4 Satz ist. und diese Familien bekommen Miete & Co. nicht noch bezahlt.
Man bekommt immer mehr das Gefühl das sie Familien Schaden wollen mit der Abschaffung.

25. April 2015 | Die Kanzel
Doppelförderung wie lange noch?

Glaubt man den Beobachtern des Normenkontrollverfahrens in Karlsruhe vor dem Bundesverfassungsgericht, dann sind die Tage des Betreuungsgeldes gezählt. Die sogenannte Doppelförderung dürfte sich also bald erledigt haben. Denkbar wäre es aus haushalterischen Gründen, das Bundesgeld auf das Landesgeld anzurechnen, was insbesondere für Mehr-Kind-Familien von Bedeutung ist, da dann noch etwas Landesgeld oben drauf kommt.

21. April 2015 | aber Hallo
Gegen Abschaffung !!!

Ob es Eine Doppelbelastung bleibt steht ja ganz groß im Raum , da ja mittlerweile das Betreueungsgeld vom Bund nun auch auf der Klagebank ist. es soll ja auch zum Sommer wahrscheinlich gekippt werden und das auch in die wege geleitet durch die SPD. Seien sie mal ehrlich , der Bürger kommt sich von der SPD total verarscht vor und null in Sachen Familie unterstützt.
Seien sie mal ehrlich. Man sollte Mütter die ihre Kinder von daheim erziehen und sich bewußt dafür entschieden haben unterstützen. Es sind ihre Kinder und somit ihre Entscheidung oder liebe Politiker haben sie die Kinder zur Welt gebracht???
ES IST DEREN WAHLFREIHEIT!!!!!

17. April 2015 | Lydia Gille
Fortsetzung des Landeserziehungsgeld.

Man kann es einerseits verstehen das sie es abschaffen wollen aber wenn Kindergartenplätze bezahlt werden dann wird das sogar eine teurere Doppelbelastung. Betreuunug zwischen 1 & 2 kosten bei uns 240,-€ das wäre teurer als 150,-€
Und wer weiß ob Doppelbelastung zu dem Betreuungsgeld vom Bund so bleibt. Mittlerweile wird das auch schon vorm Bundesverfassungsgericht geklagt von Hamburg das es weg sollte.
Mir geht es hauptsächlich darum das Eltern die Elterzeit von beantragt hatten auch noch ein Anrecht auf das Landeserziehungsgeld haben , weil sie zu dem Tag noch damit gerechnet haben. In meinem Fall wäre das der 1.10.2014 wo ich Elternzeit beantragt hatte und nun nichts mehr bekommen soll. Rückwirkend ist absolut feindlich und Verarschung gegen die Eltern die ab 01.07.2014 Kinder geboren haben.

31. März 2015 | curie
Nein

Formal darf er das nicht einmal. Doch Subsidiarität ist in Thüringen zweitrangig.

25. März 2015 | Lockie
Lieber Kitaqualität steigern!

Nein, Thüringen sollte besser die Qualität der Kitas verbessern. Da ist noch einiges zu tun.