Frage 4

Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz

Entwurf vom 11. März 2015
Eingebracht durch Landesregierung
Federführender Ausschuss Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport
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Die Diskussion ist seit dem 30.05.2015 archiviert

Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz (ThürBfG) vom 11.03.2015 (Drucksache 6/348) in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend finden Sie hierzu einzelne Fragen, mit denen sich der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung zu den Fragen abgeben. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport nehmen.

Frage 4

19. Mai 2015 | Jenny
Mit dem Gesetz allein ist es noch nicht getan!

Das Gesetz ebnet den Weg, damit ist es aber noch nicht getan. Es gilt, das Gesetz öffentlich bekannt zu machen - und damit die positiven Aspekte für Arbeitnehmer_in und Betrieb zu beleuchten.
Zudem steht die Frage der Förderung von Trägern von Bildungsmaßnahmen. Denn wenn Träger zunehmend weniger bzw. nur gleichbleibend gefördert werden, wird die Bildungslandschaft nicht aufblühen können.