Frage 5
Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz
Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz (ThürBfG) vom 11.03.2015 (Drucksache 6/348) in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend finden Sie hierzu einzelne Fragen, mit denen sich der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung zu den Fragen abgeben. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport nehmen.
Frage 5
Schon heute gibt es eine Vielzahl von Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten in der breiten Basis der IHK´s, der HWK, der Fernuniversitäten und im e-Learning. Dies verlangt aber Engagement über das normale Maß. Nur diese Kombination "Selbstdisziplin, Engagement und Wissen" ist Fort- und Weiterbildung. Was kein Aufwand macht, bringt nichts.
Darüberhinaus ist durch die hohe Diverzifizierung von Wissen, Tätigkeiten ein zielgerichte Fortbildung nur noch individuelle möglich. In der heutigen Gesellschaft ist das Wissen gefragt, "sich Wissen anzueignen" und nicht "Wissen zu haben", welche infolge der kurzen Produktzyklen morgen schon veraltet ist.
Fort- und Weiterbildung ist doch bisher nur im beschränkten Umfang und auch nur möglich, wenn der Nutzen für das Unternehmen im Vordergrund steht. Weiterbildung in eigenen Interessenfeldern war bisher nur möglich, wenn dafür Erholungsurlaub beantragt wurde - dafür ist er aber nicht da!
Derzeit ist es so, dass Unternehmen nur Beschäftigte für ihre eigenen belange weiterbilden und fördern. Eine private , persönliche Weiterbildung ist durch die massive Schichtarbeit und durch eine Arbeitszeitflexibilisierung zu Gunsten der Arbeitgeber so gut wie gar nicht gegeben.