Frage 6
Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz
Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz (ThürBfG) vom 11.03.2015 (Drucksache 6/348) in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend finden Sie hierzu einzelne Fragen, mit denen sich der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung zu den Fragen abgeben. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport nehmen.
Frage 6
Eine Gesellschaft braucht die/den allseitig gebildete/n und neugierige/n und wissensdurstige/n BürgerIn. Das hat auch immer Vorteile für jegliches Unternehmen. Nur mancher Unternehmer merkt es nicht (Sorry).
Wünschenswert ist es, dass die Arbeitnehmer*innen sich bilden können wie sie wollen, egal wie alt sie sind. Die Verweise auf die Schule in anderen Kommentaren sind daher mehr als daneben. Wenn die Metallbauarbeiterin halt gern einen Fortbildungskurs von der Feuerwehr oder für was auch immer besuchen will, dann soll sie das auch tun dürfen - ohne dafür durch weniger Lohn bestraft zu werden.
Der Punkt ist so allgemein gehalten, dass letztendlich auch der Häkelkurs als gesellschaftspolitische Weiterbildung zählt. Da muss doch auch der Politiker hinterfragen, wo hier der Nutzen für das Unternehmen ist.
Falls sich ein Mitarbeiter bei diesen Themen weiterbilden möchte, sollte er das eigenständig tun ohne gesetzliche Regelungen. Diese Themen betreffen übrigens alle Bürger, nicht nur abhängig Beschäftigte.
Thüringen tut damit nicht mehr und nicht weniger als sich der bundesweiten Normalität ein Stückchen anzunähern. Will unsere Wirtschaft wirklich behaupten, das könne sie nicht leisten?
Ich finde das gesamte Themenspektrum gut. Vor allem die gesellschaftspolitischen Themen sind für die Freistellung wichtig.