Frage 12

Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz

Entwurf vom 11. März 2015
Eingebracht durch Landesregierung
Federführender Ausschuss Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport
5
Die Diskussion ist seit dem 30.05.2015 archiviert

Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz (ThürBfG) vom 11.03.2015 (Drucksache 6/348) in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend finden Sie hierzu einzelne Fragen, mit denen sich der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung zu den Fragen abgeben. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport nehmen.

Frage 12

24. Mai 2015 | EvelynSittig
Ausschluss nicht nötig - und senkt eher die Atrraktivität

Betriebe mit weniger als 5 Beschäftigten sind von Gesetz ausgeschlossen. Diese Regelung halte ich schädlich (für Betriebe und Mitarbeiter), weil damit ein großer Teil der thüringer Beschäftigten von der Möglichkeit der Bildungsfreistellungsgesetz ausgenommen ist, sonder vor Allem, weil dadurch die Attraktivität der Anstellung in Kleinstbetrieben weiter sinkt (schon jetzt haben sie große Nachwuchsprobleme). Die Überlastungsklausel böte ausreichenden Schutz vor betrieblichen Härten für Kleinstbetriebe.

20. Mai 2015 | Lockie
unwesentlich

Kaum 2% nutzen im Durchschnitt ihren Anspruch auf Bildungsfreistellung sagt der Bliock in andere Bundesländer. KMU sind hier zudem noch unterdurchschnittlich betroffen - wovor also hat die Wirtschaft Angst? Zudem bietet das Gesetz gleich noch zwei Schutzklauseln für kleine Unternehmen, so dass vermutlich gerade in diesen kaum ein Arbeitnehmer hiervon profitieren können wird.

19. Mai 2015 | Kritischer buerger
Bürokratie - Bürokratie - immer auf die Mittelschicht

Die Zeit muss bleiben für ein Unternehmer, der selber seine Bürokratieverpflichtungen aAbens und am Wochenende erfüllt. Dann fallen künftig auch die Tagesthemen aus und die Mitarbeiter sind mittels "gesellschaftspolitsich" sinnvoller Seminar über das neue Gesetzt besser gerüstet.

19. Mai 2015 | Jenny
Muss ausgehalten werden

Natürlich wird Bildungsfreistellung Auswirkungen auf Kleinstbetriebe haben. Aber gerade dort sollte es Möglichkeiten geben, Freistellungen ordentlich zu planen und einzukalkulieren. Ich denke nicht, dass daran ein Unternehmen zu Grunde gehen wird. Deswegen Ängste zu schüren, halte ich für übertrieben!

19. Mai 2015 | Alex
keine - die Ängste, die hier geschürt werden, sind übertrieben

In Kleinstbrieben sollten die Angestellten eigentlich wissen, wie es der Firma geht. Und die Abwägung ob ich meinen Bildungsurlaub antrete und meine Forma im Anschluss nicht mehr existiert wird ja wohl jeder vernünftig entscheiden.
Urlaub antreten und danach arbeitslos, was soll das für eine Logik sein?