1. Ist der Anspruch mit dem Gesetzentwurf Ihrer Meinung nach eingelöst, die Regeln für den Einwohnerantrag, Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in einem Regelwerk verständlich und nachvollziehbar zusammenfassen; wie bewerten sie in diesem
Gesetz zur direkten Demokratie
Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thüringer Gesetz zur direkten Demokratie auf kommunaler Ebene vom 8. März 2016 (Drucksache 6/1840) in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend finden Sie die Fragen, mit denen sich der Innen- und Kommunalausschuss derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung zu den Fragen abgeben. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Innen- und Kommunalausschusses nehmen.
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1. Ist der Anspruch mit dem Gesetzentwurf Ihrer Meinung nach eingelöst, die Regeln für den Einwohnerantrag, Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in einem Regelwerk verständlich und nachvollziehbar zusammenfassen; wie bewerten sie in diesem
Die Stimmen die man bracht um ein Einwohner Antrag, Bürgerbegehren oder Bürgerentscheid oder eine Volksentscheid zu beantragen senken.
Bislang waren die Instrumente der direkren Demokratie in dieThüringer Kommunalordnung integriert und es bedurfte eines klaren externen Leitfadens, um kommunalpolitisch und verwaltungsrechtlich unerfahrenen Bürgern diejenigen Passagen, die sich mit direkter Demokratie befassen, nahezubringen. Und manchmal hatte man den Eindruck, dass sich auch gestandene Kommunalpolitiker und Kommunalbeamte mit diesen Passagen sehr schwer taten. Der nun vorliegende, in sich geschlossene Gesetzestext ist ein echter Fortschritt.