1. Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte ohne Abitur

Thüringer Hochschulgesetz

Entwurf vom 12. Dezember 2013
Eingebracht durch Landesregierung
Federführender Ausschuss Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur
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Die Diskussion ist seit dem 02.03.2014 archiviert

Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Thüringer Gesetz zur Verbesserung der Perspektiven des wissenschaftlichen Nachwuchses sowie zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften vom 12.12.2013 (Drucksache 5/7018) in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend finden Sie hierzu einzelne Fragen, mit denen sich der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung zu den Fragen abgeben. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur nehmen.

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1. Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte ohne Abitur

Der Gesetzentwurf der Landesregierung verfolgt u. a. das Ziel, den Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte ohne Abitur fortzuentwickeln. Hierzu soll § 63 des Thüringer Hochschulgesetzes eine neue Fassung erhalten (siehe Artikel 1 Nr. 14 des Gesetzentwurfs). Zukünftig sollen beruflich Qualifizierte ohne Abitur mit einer Berufspraxis von drei Jahren in einem fachlich verwandten Bereich ein Studium auf Probe aufnehmen können. Das Probestudium beträgt zwei bis vier Semester. Nach Ablauf des Probezeitraums entscheidet die Hochschule über die endgültige Einschreibung. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit für beruflich Qualifizierte ohne Abitur mit einer Berufspraxis von drei Jahren ein Studium aufzunehmen, wenn die Eingangsprüfung bestanden wird. Durch diese Regelungen soll der Fachkräftebedarf in Wirtschaft, Verwaltung und Gesellschaft gedeckt werden können.

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