Erhebung eines Tourismusbeitrags

Tourismusförderung durch Kur- und Tourismusbeitrag

Entwurf vom 08. März 2017
Eingebracht durch Mehrere Initiatoren
Federführender Ausschuss Innen- und Kommunalausschuss
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Die Diskussion ist seit dem 20.04.2017 archiviert

Zurzeit befinden sich der Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 6/3107) vom 30. November 2016 zum Achten Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes sowie der Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Vorlage 6/2243) vom 8. März 2017 in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend finden Sie die Fragen, mit denen sich der Innen- und Kommunalausschuss derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung zu den Fragen abgeben. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Innen- und Kommunalausschusses nehmen. 

Diskutieren Sie mit!

Erhebung eines Tourismusbeitrags

Der Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Vorlage 6/2243) sieht vor, dass zur Deckung des gemeindlichen Aufwandes für die Tourismusförderung zukünftig Gemeinden unabhängig von der Anzahl der Fremdenübernachtungen im Jahr gemäß § 8 Absatz 1 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes die Möglichkeit zur Erhebung einer Tourismusabgabe von denjenigen selbständig tätigen natürlichen und juristischen Personen, den offenen Handelsgesellschaften und den Kommanditgesellschaften haben, denen durch den Tourismus im Gemeindegebiet unmittelbar oder mittelbar wirtschaftliche Vorteile erwachsen.

Welche Auffassung vertreten Sie zu der vorgeschlagenen Änderung, die die Erhebung einer Tourismusabgabe nicht mehr an eine Mindestzahl von Fremdübernachtungen im Jahr knüpft?

05. April 2017 | wirklich
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Mittwoch, 5. April 2017
Erhebung eines Tourismusbeitrags

Sehr geehrte Damen und Herren
Thüringen verbindet Kultur und Natur in hervorrangender Weise. Daher gilt es, Menschen für mehrere Tage in den Freistaat zu locken. Wer mehr als zwei Tage hier übernachtet, erhält einen Kultur- und Naturtpass, der diese Leistungen einschließt:
Alle Züge, Busse und öffentlichen Verkehrsmitteln;
Alle Museen, Burgen etc.
Halbpreis für Theater und Konzerte, Fahrradverleih etc.
Kupons für Restaurants, die mitmachen und den Rabatt selbst finanzieren
Der Vermieter/das Hotel gibt diesen Pass aus, wenn der Tourismusbeitrag von 50 € für 1-7 Tage bezahlt ist. Der Preis beträgt €80 für zwei Erwachsene und 99€ für eine Familie.
Von Menschen, die nur eine Nacht bleiben, hat das grüne Herz Deutschlands wenig. Daher ist es relativ teuer, nur eine Nacht zu bleiben. Die Grenzkosten sinken mit der Zahl der Nächte. Daher könnte ein Pass für zwei Wochen niedriger sein als das Doppelte von einer Woche.
Für Einheimische gibt es den Pass für 500€ im Jahr und 990€ für einen Familie. Dann können wir Einwohner unseren Gästen alle Attraktionen zeigen ohne vor dem Museum oder am Bahnhof warten zu müssen.
Was halten Sie davon?
Für eine Antwort, gern auch telefonisch, dankt der freundlich grüßende
Johannes Hanel