4. Inkrafttreten
Gesetze zur Einführung von fakultativen Referenden
Zurzeit befinden sich die Gesetzentwürfe der Fraktion der CDU zum Fünften Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen (Drucksache 6/2283) vom 15. Juni 2016 und zum Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Verfahren bei Bürgerantrag, Volksbegehren und Volksentscheid (Drucksache 6/2541) vom 19. August 2016 (Gesetze zur Einführung von fakultativen Referenden) in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend finden Sie die Fragen, mit denen sich der Innen- und Kommunalausschuss derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung zu den Fragen abgeben. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Innen- und Kommunalausschusses nehmen.
Diskutieren Sie mit!
4. Inkrafttreten
Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Verfahren bei Bürgerantrag, Volksbegehren und Volksentscheid soll u. a. in § 8 b das Inkrafttreten aller dem Anwendungsbereich eines Referendums unterfallender Gesetze geregelt werden. Demzufolge treten diese Gesetze frühestens mit Ablauf der 100-Tage-Frist, in der die Durchführung eines Referendums verlangt werden kann, in Kraft. Im Falle der Durchführung eines im Ergebnis (beim Volksentscheid am Mehrheitserfordernis) scheiternden Referendums könnten die betreffenden Gesetze zudem erst nach Ablauf eines, die 100 Tage Frist um ein Vielfaches übersteigenden, Zeitraumes in Kraft treten.