5. Weiterer Regelungsbedarf

Gesetze zur Einführung von fakultativen Referenden

Entwurf vom 16. Juni 2016
Eingebracht durch CDU-Fraktion
Federführender Ausschuss Innen- und Kommunalausschuss
4
Die Diskussion ist seit dem 05.01.2017 archiviert

Zurzeit befinden sich die Gesetzentwürfe der Fraktion der CDU zum Fünften Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen (Drucksache 6/2283) vom 15. Juni 2016 und zum Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Verfahren bei Bürgerantrag, Volksbegehren und Volksentscheid (Drucksache 6/2541) vom 19. August 2016 (Gesetze zur Einführung von fakultativen Referenden) in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend finden Sie die Fragen, mit denen sich der Innen- und Kommunalausschuss derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung zu den Fragen abgeben. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Innen- und Kommunalausschusses nehmen.

Diskutieren Sie mit!

5. Weiterer Regelungsbedarf

Welche darüber hinausgehenden Änderungen können Sie sich vorstellen?

06. Januar 2017 | Diskussion Thüringen
Meinung

Volksentscheide und Volksbegehren per Briefwahl und Computer.

22. Dezember 2016 | Rufus
Direkte Demokratie weiter reformieren!

Im Lichte des Vorschlags, das fakultative Referendum einzuführen, müssten die Hürden für Volksbehren und Bürgeranträge überprüft und gesenkt werden; siehe Beitrag zu 2 c). Außerdem ist das Finanztabu abzuschaffen. Notwendig ist also ein offenes Gespräch zwischen Regierung und Opposition, bei dem es um eine Reform der direkten Demokratie auf Landesebene insgesamt gehen sollte. Das gebietet auch die Praxis. Die Hürden für Volksbegehren sind vor 13 Jahren gesenkt worden; das ist lange her. Volksbegehren gab es seither nur wenige, Volksentscheide gar keine. Andere Länder haben bürgerfreundlichere Hürden und machen damit gute Erfahrungen. Thüringen hat Nachholbedarf.

27. November 2016 | Peter Häusler
Der Finanzvorbehalt in Artikel 82 Absatz 2 ThürVerf führt auc

Es kann kein Zweifel bestehen, dass Bürgerinnen und Bürger im Zeitalter der Globalisierung, der Digitalen Revolution, der raschen Veränderungen und dem steigenden Zwang zur Eigenverantwortung auch mehr Mitbestimmung wollen (in der Sprache der Soziologen und Pädagogen: Partizipation). Wer sich diesem Bedürfnis verschließt, erzeugt Frustration, die wiederum Verweigerung und Rebellion gebiert. Brennende Flüchtlingsheime, „Reichsbürger“, Pegida und nie gekannte Wahlerfolge von Populisten sind überdeutliche Anzeichen dafür. Die Demokratie muss prüfen, was sie dem entgegen setzt. Ich meine: sie muss die Bürger in die Mitverantwortung nehmen. Das aber geht nicht, wenn sie ihnen die Mitverantwortung demonstrativ nicht zutraut und fragwürdige Ausschlussklauseln festsetzt. Zum Beispiel in Artikel 82, Absatz 2 der Thüringer Verfassung, in der es heißt: „Volksbegehren zum Landeshaushalt, zu Dienst­ und Versorgungsbezügen, Abgaben und Personalentscheidungen sind unzulässig.“ Da nahezu jedes Volksbegehren eine Auswirkung auf den Landeshaushalt hat, ist es derzeit juristisch angreifbar – auch das Volksbegehren zur Gebietsreform ist längst in dieser Sackgasse gefangen. Das wird im Land zu noch mehr Zorn und Protestwahl führen. Also, liebe Landespolitiker, habt endlich dem Mut den sog. Finanzvorbehalt abzuschaffen und Eure Bürgerinnen und Bürger auch finanziell in die Mitverantwortung zu nehmen – in der Mithaftung stehen sie ohnehin. Ein erfolgreicher Volksentscheid braucht derzeit mehr Ja-Stimmen, als eine Partei, die mit absoluter Mehrheit in den Landtag einzieht. Das sollte Euch zu denken geben. Wenn Ihr Euren Mitbürgerinnen und Mitbürgern die Mitverantwortung vorenthaltet, dann wählen sie aus Zorn eben jene, die sich als Rebellen geben, egal, wie wenig echte Lösung und wie viel inneren Widerspruch sie vor aller Augen demonstrieren. Trump sollte Euch als Warnung dienen und auch Höcke liegt bereits bei über 20% (November 2016).

16. November 2016 | werbert
zu 5.

Als "Otto-Normalverbraucher" kann ich mir nur schwer eine Veränderung parlamentarischer Arbeit vorstellen. Veränderungsvorschläge brauchen einen tiefen Einblick in die Arbeit den ich nicht habe. Aber ein parallel zu
unseren Abgeorneten zu bildendes "Bürgerparlament" das zu diesen u. ä. Frage Stellung bezieht halte ich für eine
machbare Variante.