3. Ausbau der Hochschulautonomie

Gesetz zur Novellierung des Hochschulrechts

Entwurf vom 14. September 2017
Eingebracht durch Landesregierung
Federführender Ausschuss Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft
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Die Diskussion ist seit dem 08.01.2018 archiviert

Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Thüringer Gesetz zur Stärkung der Mitbestimmung an Hochschulen sowie zur Änderung weiterer hochschulrechtlicher Vorschriften vom 14.09.2017 in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend finden Sie die Fragen, mit denen sich der Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung zu den Fragen abgeben. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Ausschusses für Wirtschaft und Wissenschaft nehmen.

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3. Ausbau der Hochschulautonomie

Zur Stärkung der Hochschulautonomie und der Wettbewerbsfähigkeit sieht der Gesetzentwurf in § 15 die Möglichkeit zur Übertragung der Bauherrneigenschaft auf die Hochschule vor. Demnach sollen Hochschulen im Rahmen der ihnen vom zuständigen Ministerium übertragenen Kompetenzen anstehende Bauprojekte in Eigenregie vornehmen können. Bislang liegt die Verantwortlichkeit für die Planung und Durchführung von Bauvorhaben im Hochschulbereich ausschließlich beim Land Thüringen.

Zudem soll mit dem Gesetzentwurf die Autonomie der Hochschulen weiter gestärkt werden. Dem Präsidenten der Hochschule soll beispielsweise die Zuständigkeit übertragen werden die Professoren zu ernennen. Die Hochschulen hätten somit die Einstellungsbefugnis für sämtliche Bedienstete und Professoren. Diese lag bisher in der Zuständigkeit des Ministers. Zudem soll den Hochschulen die Möglichkeit eröffnet werden, Aufgaben im Bereich der Bauangelegenheiten selbst zu übernehmen.

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