1. Ziele der Neufassung des Gesetzentwurfs

Novellierung des Thüringer Archivgesetzes

Entwurf vom 17. Januar 2018
Eingebracht durch Landesregierung
Federführender Ausschuss Ausschuss für Europa, Kultur und Medien
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Die Diskussion ist seit dem 06.04.2018 archiviert

 

Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Thüringer Gesetz über die Sicherung und Nutzung von Archivgut [Thüringer Archivgesetz - ThürArchivG (Drucksache 6/4942)] vom 17. Januar 2018 in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend finden Sie Fragen, mit denen sich der Ausschuss für Europa, Kultur und Medien derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung zu den Fragen abgeben. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Ausschusses für Europa, Kultur und Medien nehmen.

Diskutieren Sie mit!

1. Ziele der Neufassung des Gesetzentwurfs

Mit dem von der Landesregierung vorgelegten Gesetz werden folgende Ziele verfolgt:

  1. Stärkung der Kreisarchive durch Anpassung ihres Aufgabenkreises,
  2. Durchführung der Aufgaben kommunaler Archive grundsätzlich in·öffentlich-rechtlicher Trägerschaft bei angemessener Ausstattung,
  3. Stärkung der Fähigkeit des künftigen Landesarchivs, Aufgaben der Fachberatung und·Weiterbildung für die öffentlichen Archive Thüringens wahrzunehmen,
  4. Überprüfung und Anpassung der Begriffsbestimmung für Unterlagen mit Blick auf „born digital datas",
  5. Erweiterung der Bestimmungen zur Sicherheit der Unveränderlichkeit von Archivgut auch mit Blick auf digitale Unterlagen,
  6. Überprüfung der Regelungen zu Schutzfristen und zur Nutzung und Verwendung von Archivgut sowie entsprechende Anpassungen der Benutzungsordnungen, mit dem Ziel der vereinfachten Nutzung für Bürger und wissenschaftliche Zwecke.

Welche Auffassung vertreten Sie zu den mit der Novellierung des Thüringer Archivgesetzes verbundenen Zielen?