1. Gewässerrandstreifen

Neuordnung des Thüringer Wasserwirtschaftsrechts

Entwurf vom 15. Mai 2018
Eingebracht durch Landesregierung
Federführender Ausschuss Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz
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Die Diskussion ist seit dem 19.09.2018 archiviert

Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Thüringer Gesetz zur Neuordnung des Thüringer Wasserwirtschaftsrechts vom 15.05.2018 in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend finden Sie Fragen, mit denen sich der Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung zu den Fragen abgeben. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Ausschusses für Umwelt, Energie und Naturschutz nehmen.

Diskutieren Sie mit!

1. Gewässerrandstreifen

In § 29 des Thüringer Wassergesetzes (ThürWG-E) soll geregelt werden, dass der Gewässerrandstreifen an oberirdischen Gewässern innerhalb von im Zusammenhang bebauter Ortsteile fünf Meter und im Außenbereich zehn Meter betragen soll. Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und Düngemitteln in diesem Bereich wird künftig verboten. Das Verbot reduziert sich auf die ersten fünf Meter des Gewässerrandstreifens, wenn diese vollständig mit Bäumen oder Sträuchern bewachsen sind oder sich der Bewirtschafter landwirtschaftlich genutzter Flächen dazu verpflichtet, die ersten fünf Meter des Gewässerrandstreifens ganzjährig zu begrünen und umbruchlos zu nutzen. Darüber hinaus soll die landwirtschaftliche Nutzung von Gewässerrandstreifen als sogenannte Kurzumtriebsplantagen erlaubt sein.

Welche Auffassung vertreten Sie zur Neuregelung der Gewässerrandstreifen?

17. Juli 2018 | OPEX
Gewässerrandstreifen

Die vorgesehene Reglung ist angesichts der bereits durch die EU festgestellten Nichtumsetzung der Nitratrichtlinie durch Deutschland nur als ein Feigenblatt zu bewerten. Wasch mir den Pelz und mach  mich nicht nass! Der Landwirtschaft soll kein Übel geschehen, aber es soll so aussehen, als hätten wir eine "knallharte" Regelung eingeführt.

Der Gewässerrandstreifen müsste viel breiter sein!

 

30. Juni 2018 | RuCu
Ich begrüße die…

Ich begrüße die beabsichtigte Änderung - endlich! Aus eigener Beobachtung kenne ich in zu vielen Fällen das ackern bis an den Rand von Gewässern und die negativen Folgen des Düngers auf diese.