1. Änderungen im Geschäftsbereich der Staatskanzlei

Thüringer Verwaltungsreformgesetz 2018

Entwurf vom 13. Juni 2018
Eingebracht durch Landesregierung
Federführender Ausschuss Haushalts- und Finanzausschuss
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Die Diskussion ist seit dem 10.10.2018 archiviert

Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Thüringer Verwaltungsreformgesetz 2018 (ThürVwRG 2018) vom 13. Juni 2018 in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend finden Sie die einzelnen Fragestellungen, mit denen sich auch der Haushalts- und Finanzausschuss derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung zu den Fragen abgeben. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Haushalts- und Finanzausschusses nehmen.

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1. Änderungen im Geschäftsbereich der Staatskanzlei

Künftig soll die obere Denkmalschutzbehörde, die zum Geschäftsbereich der Staatskanzlei gehört, wegfallen. Dies soll zur Vereinfachung des denkmalschutzrechtlichen Verfahrens und zu einer Straffung der Zuständigkeiten beitragen. Zudem soll das Widerspruchsverfahren gegen Entscheidungen der Denkmalschutzbehörden abgeschafft werden, was der Beschleunigung der Verfahren dienen soll.

Wie beurteilen Sie die geplanten Änderungen zur Vereinfachung des denkmalschutzrechtlichen Verfahrens?