4. Änderungen im Geschäftsbereich „Infrastruktur und Landwirtschaft“

Thüringer Verwaltungsreformgesetz 2018

Entwurf vom 13. Juni 2018
Eingebracht durch Landesregierung
Federführender Ausschuss Haushalts- und Finanzausschuss
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Die Diskussion ist seit dem 10.10.2018 archiviert

Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Thüringer Verwaltungsreformgesetz 2018 (ThürVwRG 2018) vom 13. Juni 2018 in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend finden Sie die einzelnen Fragestellungen, mit denen sich auch der Haushalts- und Finanzausschuss derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung zu den Fragen abgeben. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Haushalts- und Finanzausschusses nehmen.

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4. Änderungen im Geschäftsbereich „Infrastruktur und Landwirtschaft“

Kern der geplanten Änderungen im Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) bildet das Thüringer Gesetz zur Neustrukturierung und Organisation der Behörden im Geschäftsbereich des für Infrastruktur und Landwirtschaft zuständigen Ministeriums (Artikel 40 des Gesetzentwurfs). Es soll der rechtssicheren Umgestaltung der Behördenstruktur mit gesetzlichen Personalübergängen dienen und sieht eine Auflösung aller bisherigen 19 Behörden, Anstalten, Einrichtungen und Landesbetriebe im unmittelbar nachgeordneten Bereich des TMIL vor, die strukturell-organisatorisch in drei neu zu errichtende Landesbehörden zusammengefasst werden sollen. Vorgesehen ist die Errichtung des „Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation“ (TLBG), des „Landesamts für Landwirtschaft und Ländlichen Raum“ (TLLLR) sowie des „Landesamts für Bau und Verkehr“ (LLBV). Gleichzeitig sollen die Thüringer Straßenbauverwaltung und die Landesabfallverwaltung zweistufig werden, indem Zuständigkeiten der Straßenbauämter und der Landwirtschaftsämter entfallen bzw. in die Zuständigkeiten des neuen TLLLR und LLBV münden. Zudem sollen Regelungen zur Deregulierung, Rechtsvereinfachung und Rechtsbereinigung getroffen werden (u.a. Außerkraftsetzen von Rechtsverordnungen und Anordnungen der Landesregierung).

Welche Auffassung vertreten Sie zu den geplanten Änderungen im Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft?