4. Bericht über die Lebenslagen junger Menschen

Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes (Thüringer Gesetz zur Unterstützung einer eigenständigen Jugendpolitik)

Entwurf vom 20. September 2018
Eingebracht durch Mehrere Initiatoren
Federführender Ausschuss Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport
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Die Diskussion ist seit dem 23.11.2018 archiviert

Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Fünften Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes vom 22.08.2018 in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend finden Sie Fragen, mit denen sich der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung zu den Fragen abgeben. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport nehmen.

 

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4. Bericht über die Lebenslagen junger Menschen

In § 10 Abs. 2 ThürKHAG-E soll die Landesregierung verpflichtet werden, dem Landtag in jeder Legislaturperiode einen Bericht über die Lebenslagen junger Menschen in Thüringen vorzulegen. Die Landesregierung soll hierzu Expertisen und Gutachten einholen und veröffentlichen.

 

Wie beurteilen Sie die Bestimmung zum Lebenslagenbericht?