1. Bericht der Landesregierung

Thüringer Gesetz zur Neuordnung des Naturschutzrechts

Entwurf vom 05. Dezember 2018
Eingebracht durch Landesregierung
Federführender Ausschuss Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz
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Die Diskussion ist seit dem 13.02.2019 archiviert

Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Thüringer Gesetz zur Neuordnung des Naturschutzrechts vom 5. Dezember 2018 in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend finden Sie die einzelnen Fragestellungen, mit denen sich auch der Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung zu den Fragen abgeben. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Ausschusses für Umwelt, Energie und Naturschutz nehmen.

Diskutieren Sie mit!

1. Bericht der Landesregierung

Gemäß § 2 Absatz 2 des Entwurfs des Thüringer Naturschutzgesetzes soll die oberste Naturschutzbehörde jeweils einmal in der Legislaturperiode einen Bericht über den Zustand und die Entwicklung der biologischen Vielfalt in Thüringen veröffentlichen. Dadurch soll über das im Naturschutz Erreichte Auskunft gegeben werden.

Welche Auffassung vertreten Sie zu der Verpflichtung der Landesregierung, einmal in der Legislaturperiode einen solchen Bericht zu veröffentlichen?

23. Januar 2019 | RuCu
Einen solchen für alle…

Einen solchen für alle zugänglichen Bericht halte ich für sehr wichtig. Allerdings sollte dieser nicht nur einmal in einer Legislaturperiode veröffentlicht werden, um auf Besorgnis erregende Entwicklungen wie z.B. den Rückgang der Insektenpopulation zeitnahe reagieren zu können.

30. Dezember 2018 | FMH
Dies halte ich für wichtig…

Dies halte ich für wichtig und notwendig. Die Veröffentlichung kann dazu beitragen, dass Umweltverhalten des Einzelnen zu beeinflussen und sollte die Umweltpolitischen Notwendigkeiten stärker in das Bewusstsein der Bevölkerung rücken, sodass sich eine höhere Akzeptanz für mitunter unpopuläre, aber wichtige Ein- oder Nichteingriffe in die Natur ergibt.