1. Bericht der Landesregierung
Thüringer Gesetz zur Neuordnung des Naturschutzrechts
Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Thüringer Gesetz zur Neuordnung des Naturschutzrechts vom 5. Dezember 2018 in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend finden Sie die einzelnen Fragestellungen, mit denen sich auch der Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung zu den Fragen abgeben. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Ausschusses für Umwelt, Energie und Naturschutz nehmen.
Diskutieren Sie mit!
1. Bericht der Landesregierung
Gemäß § 2 Absatz 2 des Entwurfs des Thüringer Naturschutzgesetzes soll die oberste Naturschutzbehörde jeweils einmal in der Legislaturperiode einen Bericht über den Zustand und die Entwicklung der biologischen Vielfalt in Thüringen veröffentlichen. Dadurch soll über das im Naturschutz Erreichte Auskunft gegeben werden.
Welche Auffassung vertreten Sie zu der Verpflichtung der Landesregierung, einmal in der Legislaturperiode einen solchen Bericht zu veröffentlichen?
Einen solchen für alle zugänglichen Bericht halte ich für sehr wichtig. Allerdings sollte dieser nicht nur einmal in einer Legislaturperiode veröffentlicht werden, um auf Besorgnis erregende Entwicklungen wie z.B. den Rückgang der Insektenpopulation zeitnahe reagieren zu können.
Dies halte ich für wichtig und notwendig. Die Veröffentlichung kann dazu beitragen, dass Umweltverhalten des Einzelnen zu beeinflussen und sollte die Umweltpolitischen Notwendigkeiten stärker in das Bewusstsein der Bevölkerung rücken, sodass sich eine höhere Akzeptanz für mitunter unpopuläre, aber wichtige Ein- oder Nichteingriffe in die Natur ergibt.