2. Natura-2000-Stationen
Thüringer Gesetz zur Neuordnung des Naturschutzrechts
Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Thüringer Gesetz zur Neuordnung des Naturschutzrechts vom 5. Dezember 2018 in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend finden Sie die einzelnen Fragestellungen, mit denen sich auch der Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung zu den Fragen abgeben. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Ausschusses für Umwelt, Energie und Naturschutz nehmen.
Diskutieren Sie mit!
2. Natura-2000-Stationen
Natura 2000 ist ein grenzüberschreitendes Schutzgebietsnetz in der Europäischen Union, welches aus den Gebieten der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie und der Vogelschutzrichtlinie besteht. In den Jahren 2016 und 2017 wurden in Thüringen 11 Natura-2000-Stationen eingerichtet, die als gemeinnützige Einrichtungen die Schutzgebiete vor Ort betreuen, verschiedene Projekte initiieren und Öffentlichkeitsarbeit betreiben. Dazu arbeiten die Stationen mit der Verwaltung, den betroffenen Landnutzern sowie den Naturschutzverbänden und -vereinen zusammen. Diese Stationen sollen nun in § 16 des Entwurfs des Thüringer Naturschutzgesetzes aufgenommen werden.
Wie beurteilen Sie die Aufnahme einer gesetzlichen Regelung der Natura-2000-Stationen in dem vorliegenden Gesetzentwurf?
Diese Regelung halte ich für richtig.
Grundsätzlich positiv. Es sollte allerdings nicht an solchen Lächerlichkeiten, wie unlängst am Possen Scheitern. Laut Pressemitteilung wurde vom Possenpächter die Räumlichkeit hergerichtet (Wlan-Anschluß, Renovierung, Sanitär etc.), die Errichtung der Station scheiterte aber an den geforderten 700,- € Monatsmiete. Man mag unterschiedlicher Ansicht sein, ob die geforderte Summe zu hoch oder zu niedrig sei. Lösbar sollte so ein "Problemchen" jedoch sein.