6. Ehrenamtlicher Naturschutz

Thüringer Gesetz zur Neuordnung des Naturschutzrechts

Entwurf vom 05. Dezember 2018
Eingebracht durch Landesregierung
Federführender Ausschuss Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz
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Die Diskussion ist seit dem 13.02.2019 archiviert

Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Thüringer Gesetz zur Neuordnung des Naturschutzrechts vom 5. Dezember 2018 in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend finden Sie die einzelnen Fragestellungen, mit denen sich auch der Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung zu den Fragen abgeben. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Ausschusses für Umwelt, Energie und Naturschutz nehmen.

Diskutieren Sie mit!

6. Ehrenamtlicher Naturschutz

Im achten Abschnitt des Thüringer Naturschutzgesetzes sollen zukünftig die Bestimmungen zum ehrenamtlichen Naturschutz aufgenommen werden. So sollen auch weiterhin bei den Naturschutzbehörden ehrenamtlich tätige Beiräte für Naturschutz aus unabhängigen und sachverständigen Personen gebildet werden. Ebenso sollen in diesem Abschnitt die Regelungen zum Fachbeirat für Arten- und Biotopschutz sowie dem Beauftragten für Naturschutz aufgenommen werden. Des Weiteren beinhaltet der achte Abschnitt die Mitwirkungsrechte anerkannter Naturschutzvereinigungen im Rahmen der Gesetzgebung und der Befreiungen in Schutzgebieten. Hier soll das Thüringer Naturschutzgesetz über die im Bundesnaturschutzgesetz genannten Fallgruppen hinaus weitere Fälle der Mitwirkung benennen.

Wie beurteilen Sie die geplanten Regelungen zum ehrenamtlichen Naturschutz?

23. Januar 2019 | RuCu
Da ehrenamtliche…

Da ehrenamtliche Naturschutzarbeit unverzichtbar wichtig ist, sollten die Bestimmungen aufgenommen werden.

30. Dezember 2018 | FMH
Grundsätzlich ja…

Grundsätzlich ja. Problematisch kann es werden wenn bspw. Tierschützer gegen Jagd mobilisieren und agieren, oder Gruppen wie die Deutsche Umwelthilfe glauben,  mit Klagewellen (wie derzeit beim "Dieselskandal") die Natur zu retten. Daher sollten Ehrenamtliche und freie Gruppen regelmäßig, in größeren Abständen auf ihre weitere Eignung überprüft werden.