7. Weiterer Regelungsbedarf

Thüringer Gesetz zur Neuordnung des Naturschutzrechts

Entwurf vom 05. Dezember 2018
Eingebracht durch Landesregierung
Federführender Ausschuss Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz
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Die Diskussion ist seit dem 13.02.2019 archiviert

Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Thüringer Gesetz zur Neuordnung des Naturschutzrechts vom 5. Dezember 2018 in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend finden Sie die einzelnen Fragestellungen, mit denen sich auch der Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung zu den Fragen abgeben. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Ausschusses für Umwelt, Energie und Naturschutz nehmen.

Diskutieren Sie mit!

7. Weiterer Regelungsbedarf

Welche zusätzlichen Gesichtspunkte bzw. Regelungen sollten Ihrer Meinung nach in den Gesetzentwurf aufgenommen werden?

Dem Landesgesetzgeber steht auch in weiten Bereichen das Recht zu, von dem Bundesnaturschutzgesetz abzuweichen; sollte von diesem Abweichungsrecht verstärkt Gebrauch gemacht werden und wenn ja, in welchem Umfang?

23. Januar 2019 | RuCu
Naturschutz beschränkt sich…

Naturschutz beschränkt sich nicht nur auf ausgewiesene Gebiete, sondern Natur braucht zunehmend und notwendig Schutz vor schleichenden Einschränkungen durch die immer intensivere landwirtschaftliche Nutzung, zu der auch EU-Regelungen beitragen. Mindestens fünf Meter breite extensiv zu nutzende Flächen um Felder, Wälder und sonstige Brachen sind dringend notwendig. Biologisch arbeitende landwirtschaftliche Betriebe müssen viel stärker gefördert und die Überproduktion der industriellen Landwirtschaft auf Bedarfe z.B. durch o.g. Maßnahmen reduziert werden.