3. Mitbestimmung und Mitwirkung der Schüler

Weiterentwicklung des Schulwesens

Entwurf vom 29. November 2018
Eingebracht durch Landesregierung
Federführender Ausschuss Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport
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Die Diskussion ist seit dem 12.02.2019 archiviert

Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Thüringer Gesetz zur Weiterentwicklung des Schulwesens vom 29. November 2018 in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend finden Sie die einzelnen Fragestellungen, mit denen sich auch der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung zu den Fragen abgeben. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport nehmen.

Diskutieren Sie mit!

3. Mitbestimmung und Mitwirkung der Schüler

Mit der in Artikel 1 des Gesetzentwurfs geplanten Änderung des § 28 ThürSchulG sollen die direkten Mitwirkungsmöglichkeiten von Schülern verbessert werden. So sollen die Schulen ausdrücklich verpflichtet werden, die Schüler über ihre Mitwirkungsmöglichkeiten in der Schule und in überschulischen Gremien zu informieren (§ 28 Abs. 1 ThürSchulG-E). Die Schulleiter sollen zudem verpflichtet werden, die Schülervertretung der Schule zum frühestmöglichen Zeitpunkt über alle Angelegenheiten, die für die Schüler von allgemeiner Bedeutung sind, zu informieren (§ 28 Abs. 2 S. 1 ThürSchulG-E).

Wie bewerten Sie die geplanten Regelungen zur Verbesserung der Mitwirkungsmöglichkeiten von Schülern?

23. Januar 2019 | Konrad Keller
Plakativer Unsinn

Diese „neuen“ Regelungen sind überflüssig. Nach meinen Erfahrungen erfolgen solche Informationen bereits ausführlich. Der Überregulierung in einem Gesetz bedarf es nicht. In welcher Unterrichtsstunde sollen diese, dann gesetzlich und im Lehrplan zu berücksichtigenden Informationen erfolgen? Wie wird die fehlende Zeit zur Wissensvermittlung ausgeglichen?