5. Änderung des Thüringer Kindertagesbetreuungsgesetzes

Weiterentwicklung des Schulwesens

Entwurf vom 29. November 2018
Eingebracht durch Landesregierung
Federführender Ausschuss Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport
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Die Diskussion ist seit dem 12.02.2019 archiviert

Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Thüringer Gesetz zur Weiterentwicklung des Schulwesens vom 29. November 2018 in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend finden Sie die einzelnen Fragestellungen, mit denen sich auch der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung zu den Fragen abgeben. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport nehmen.

Diskutieren Sie mit!

5. Änderung des Thüringer Kindertagesbetreuungsgesetzes

Das Thüringer Kindertagesbetreuungsgesetz (ThürKitaG) vom 18. Dezember 2017, dass mit Wirkung vom 1. Januar 2018 in Kraft getreten ist, soll durch den Gesetzentwurf auf Grundlage erster Erfahrungen aus der Praxis punktuell angepasst werden. So soll insbesondere der Begriff der Kosten der Verpflegung (§ 29 ThürKitaG) konkretisiert sowie eine Ermächtigungsgrundlage geschaffen werden, um das Nähere zu den Kosten der Verpflegung in Kindertageseinrichtungen durch Rechtsverordnung zu regeln (§ 34 ThürKitaG). Daneben soll eine Bestandsschutzregelung für das zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Thüringer Kindertagesbetreuungsgesetzes vom 18. Dezember 2017 vorhandene Leitungspersonal aufgenommen werden (§ 35 ThürKitaG).

Welche Auffassung vertreten Sie zu den geplanten Änderungen des Thüringer Kindertagesbetreuungsgesetzes?

23. Januar 2019 | Konrad Keller
Wenn ich mich das nächste…

Wenn ich mich das nächste Mal mit Verpflegung im Kindergarten auseinandersetzte, die übrigens in Erfurt 104 € jeden Monat, in Elxleben aber nur 19 € pro Monat kostet, werde ich vorher versuchen, einen eigenen Hochschulabschluss zu erlangen, damit ich Ihre Neuregelungen in Gesetz, Verordnung, Richtlinie, Vereinbarung, Ermächtigungsgrundlage, Ratbeschluss vielleicht doch durchblicke. Diese Frage ist ein gutes Beispiel dafür, wie sich Parlamente ausschließlich mit sich selbst beschäftigen.