6. Änderung des Thüringer Lehrerbesoldungsgesetzes
Weiterentwicklung des Schulwesens
Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Thüringer Gesetz zur Weiterentwicklung des Schulwesens vom 29. November 2018 in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend finden Sie die einzelnen Fragestellungen, mit denen sich auch der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung zu den Fragen abgeben. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport nehmen.
Diskutieren Sie mit!
6. Änderung des Thüringer Lehrerbesoldungsgesetzes
Neben den bestehenden Regelungen zur notwendigen Ergänzungsausbildung von Diplomlehrern mit Lehrbefähigung für ein Fach nach dem Recht der ehemaligen DDR, soll für Diplomlehrer für ein Fach, die anstelle dieser Ergänzungsausbildung andere Weiterbildungen absolviert haben, eine Möglichkeit eröffnet werden, die Voraussetzungen für einen Wechsel in das Amt des Lehrers mit Lehrbefähigung für zwei Fächer zu erlangen (vgl. Artikel 8 des Gesetzentwurfs).
Wie beurteilen Sie die vorgesehenen Regelungen zu den sog. Ein-Fach-Lehrern?