Thüringer Gesetz zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Thüringer Gesetz zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen sowie zur Änderung des Thüringer Beamtengesetzes vom 20.02.2019 in der parlamentarischen Diskussion. Sie können Ihre Meinung zu dem Gesetzentwurf abgeben. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit nehmen.
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Informationen zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung zum Thüringer Gesetz zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen sowie zur Änderung des Thüringer Beamtengesetzes
Der vorliegende Gesetzentwurf soll insbesondere die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen aufgreifen. Dazu soll das bisherige Thüringer Gesetz zur Gleichstellung und Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderungen durch ein neugefasstes Gesetz abgelöst werden. Mit dem Gesetzentwurf werden unter anderem die Definitionen der Begriffe „Menschen mit Behinderungen“, „Benachteiligungen“ sowie „Barrierefreiheit“ an die UN-Behindertenrechtskonvention angepasst. Des Weiteren soll eingeführt werden, dass die Träger der öffentlichen Gewalt unter anderem bei Neu- und Umbauten der von ihnen genutzten landeseigenen Gebäude die barrierefreie Gestaltung sicherstellen und über den Stand der Barrierefreiheit an das für Bauwesen zuständige Ministerium berichten. Zudem soll der vorliegende Gesetzentwurf Menschen mit Hörbeeinträchtigungen und Menschen mit Sprachbeeinträchtigungen gegenüber den Trägern der öffentlichen Gewalt das Recht einräumen, in Gebärdensprache oder mit anderen geeigneten Kommunikationshilfen zu kommunizieren. Als weitere Neuregelung soll nicht wie bisher die Landesregierung einen Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen bestimmen, sondern fortan soll dieser vom Landtag auf Vorschlag der Fraktionen und des Landesbeirats für Menschen mit Behinderungen gewählt werden und beim Landtag angesiedelt sein.
Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf vor, dass als Folge aus der veränderten Regelung zur Wahl und Abberufung des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen das Thüringer Beamtengesetzes angepasst werden soll.
Der Gesetzentwurf in Drucksache 6/6825 wurde in der 141. Plenarsitzung am 1. März 2019 erstmals beraten und an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit überwiesen. Wegen der Einzelheiten wird auf den Auszug des Plenarprotokolls der 141. Sitzung des Thüringer Landtags verwiesen.
Themenbezogene Downloads
Gesetzentwurf der Landesregierung vom 20.02.20191.71 MB Auszug des Plenarprotokolls der 141. Sitzung des Thüringer Landtags vom 01.03.20194.21 KB
Themenbezogene Links
Thüringer Gesetz zur Gleichstellung und Verbesserung der Integration von Mensch…
Thüringer Beamtengesetz (ThürBG) vom 12. August 2014
Homepage des Thüringer Landtags: Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit
Externe Stellungnahmen / Anhörungen
Zuschrift 6/2763, SHG Taubblinde Thüringen1.78 MB Zuschrift 6/2795, Familienbund der Katholiken im Bistum Erfurt und im Freistaat Thüringen1.91 MB Zuschrift 6/2796, Katholisches Büro Erfurt1.88 MB Zuschrift 6/2798, Landesverband der Körper- und Mehrfachbehinderten Thüringen e.V.1.97 MB Zuschrift 6/2768, Dipl. Ing. Waltraut Münzberg - Seniorenbeirat Gera1.76 MB