Thüringer Gesetz zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen

Entwurf vom 20. Februar 2019
Eingebracht durch Landesregierung
Federführender Ausschuss Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit
Die Diskussion ist seit dem 29.03.2019 archiviert
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Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Thüringer Gesetz zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen sowie zur Änderung des Thüringer Beamtengesetzes vom 20.02.2019 in der parlamentarischen Diskussion. Sie können Ihre Meinung zu dem Gesetzentwurf abgeben. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit nehmen.

Bei Fragen oder Problemen können Sie sich an die Moderatoren des Diskussionsforums des Thüringer Landtags wenden. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Sie erreichen uns unter der E-Mail-Adresse forum@landtag.thueringen.de .

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Informationen zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung zum Thüringer Gesetz zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen sowie zur Änderung des Thüringer Beamtengesetzes

Der vorliegende Gesetzentwurf soll insbesondere die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen aufgreifen. Dazu soll das bisherige Thüringer Gesetz zur Gleichstellung und Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderungen durch ein neugefasstes Gesetz abgelöst werden. Mit dem Gesetzentwurf werden unter anderem die Definitionen der Begriffe „Menschen mit Behinderungen“, „Benachteiligungen“ sowie „Barrierefreiheit“ an die UN-Behindertenrechtskonvention angepasst. Des Weiteren soll eingeführt werden, dass die Träger der öffentlichen Gewalt unter anderem bei Neu- und Umbauten der von ihnen genutzten landeseigenen Gebäude die barrierefreie Gestaltung sicherstellen und über den Stand der Barrierefreiheit an das für Bauwesen zuständige Ministerium berichten. Zudem soll der vorliegende Gesetzentwurf Menschen mit Hörbeeinträchtigungen und Menschen mit Sprachbeeinträchtigungen gegenüber den Trägern der öffentlichen Gewalt das Recht einräumen, in Gebärdensprache oder mit anderen geeigneten Kommunikationshilfen zu kommunizieren. Als weitere Neuregelung soll nicht wie bisher die Landesregierung einen Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen bestimmen, sondern fortan soll dieser vom Landtag auf Vorschlag der Fraktionen und des Landesbeirats für Menschen mit Behinderungen gewählt werden und beim Landtag angesiedelt sein.

Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf vor, dass als Folge aus der veränderten Regelung zur Wahl und Abberufung des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen das Thüringer Beamtengesetzes angepasst werden soll.

Der Gesetzentwurf in Drucksache 6/6825 wurde in der 141. Plenarsitzung am 1. März 2019 erstmals beraten und an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit überwiesen. Wegen der Einzelheiten wird auf den Auszug des Plenarprotokolls der 141. Sitzung des Thüringer Landtags verwiesen.

Welche Auffassung vertreten Sie zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung und welche grundsätzlichen Hinweise haben Sie diesbezüglich?