Welche Auffassung vertreten Sie zu dem Gesetzentwurf und welche grundsätzlichen Hinweise haben Sie diesbezüglich?

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Jagdgesetzes

Entwurf vom 20. März 2019
Eingebracht durch Landesregierung
Federführender Ausschuss Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten
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Die Diskussion ist seit dem 18.06.2019 archiviert

Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Thüringer Jagdgesetzes vom 20. März 2019 in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend können Sie Ihre Meinung zu dem Gesetzentwurf abgeben, mit dem sich der Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten derzeit befasst. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Ausschusses für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten nehmen.

Diskutieren Sie mit!

Die von Sachverständigen, Interessensvertretern und anderen Auskunftspersonen im Rahmen eines Anhörungsverfahrens eingereichten Stellungnahmen können mit Zustimmung der Anzuhörenden hier in der Beteiligtentransparenzdokumentation eingesehen werden.

Welche Auffassung vertreten Sie zu dem Gesetzentwurf und welche grundsätzlichen Hinweise haben Sie diesbezüglich?

25. April 2019 | Gast | Matthias Grimm
Eingangs wird erwähnt das…

Eingangs wird erwähnt das für Privatpersonen keine zusätzliche Kosten entstehen. Durch eine Jagdabgabe die bis zum doppelten der Jagdscheingebühr betragen kann, entstehen sehr wohl kosten die durch die Jäger getragen werden muss. Die Einnahmen aus der Jagdabgabe sollen mehrheitlich dem Natur und Tierschutz zu gute kommen. Warum wird diese Last nur auf den Schultern der Jäger verteilt, es geht alle an!

Des Weiteren entstehen durch die Erbringung von Schießnachweisen Kosten und zusätzliche zeitliche Aufwendungen, welche wieder durch die Jäger getragen werden müssen. Ein entsprechender Nachweis ist kein Garant für eine Tierschutz gerechte Jagd!