Welche grundsätzliche Auffassung vertreten Sie zu diesem Gesetzentwurf und welche Hinweise haben Sie zu einzelnen Bestimmungen?
Aufhebung der Straßenausbaubeiträge
Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Zehnten Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes – Aufhebung der Straßenausbaubeiträge – vom 30. April 2019 in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend können Sie Ihre Meinung zu dem Gesetzentwurf abgeben, mit dem sich der Innen- und Kommunalausschuss derzeit befasst. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Innen- und Kommunalausschusses nehmen.
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Die von Sachverständigen, Interessensvertretern und anderen Auskunftspersonen im Rahmen eines Anhörungsverfahrens eingereichten Stellungnahmen können mit Zustimmung der Anzuhörenden hier in der Beteiligtentransparenzdokumentation eingesehen werden.
Welche grundsätzliche Auffassung vertreten Sie zu diesem Gesetzentwurf und welche Hinweise haben Sie zu einzelnen Bestimmungen?
Ich finde es sehr gut und konsequent, wenn man sich in Thüringen endlich zu der seid langem zugesagten Abschaffung der Strassenausbaubeiträge durchringt und diese gesetzlich beschließt.
Die Erhebung ist vollkommen veraltet und sorgt für erhebliche Unsicherheit einzelner Grundstückseigentümer über eine finanzielle Belastung im Zuge der Strassenerneuerung. In anderen Bundesländern funktioniert das auch ohne eine Zwangsabgabe.
Die Abschaffung würde der Thüringer Bevölkerung lange versprochen. Bei einer Unterschriftenaktion gegen die Strassenausbaubeiträge haben wir auch das große Interesse der Bevölkerung an der Abschaffung wahr genommen.
Ich möchte die Regierung eindringlich ersuchen, die Strassenausbaubeiträge gesetzlich geregelt abzuschaffen.
Ich bin sehr erfreut, das die über 20 Jahre andauernden Forderungen der Bürger, die Straßenausbaubeiträge (SAB) abzuschaffen, nun von den Regierungsfraktionen Thüringens als Gesetzentwurf in den Landtag eingereicht wurde. Straßen gehören zur allgemeinen Infrastruktur und Grundversorgung und die Abschaffung der SAB ist daher schon längst überfällig.
Es darf allerdings nicht sein, dass Bürger nach Abschaffung der SAB noch Bescheide erhalten können. Der Standpunkt der Bürgerallianz
Thüringen vom 14.05.2019 zeigt hier den richtigen Ansatz.
Die gültigen gesetzlichen Regelungen zu den SAB sind in höchst ungerecht für den Bürger. Als Beispiele sind zu nennen,
das mangelnde Mitspracherecht der Bürger; der angebliche wirtschaftliche Vorteil des Bürgers; die gravierende Ungleichbehandlung zu
anderen Straßen- Baumaßnahmen; die willkürlichen Kostenspaltungen; die Regelugen zum Nutzungsfaktor; mangelnde Wartungs-arbeiten an den Straßen und dann grundhafter Ausbau wenn die Bürger zur Kasse gezwungen werden können; fehlende Definitionen
wie zum Beispiel Anfang und Ende einer Baumaßnahme (im neuen Gesetzentwurf enthalten).
Solche gesetzlichen Regelungen die nur Nachteile für den Bürger schaffen, müssen einfach abgeschafft werden.
Die Jahrzehnte währende Rechtspraxis zu den SAB hat gezeigt, das ein angeblich vorliegender wirtschaftlicher Vorteil stets ungeprüft
angenommen wurde, sobald ein Grundstück an der ausgebauten Straße anliegt. Tatsächlich möchte der ohnehin steuerzahlende
Bürger nur sein Grundstück erreichen, ein Straßenausbau ändert daran nichts. MfG
Sehr geehrte Damen und Herren, ich stimme der Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung zu. In anderen Bundesländern ist dies bereits der Fall. Es betrifft mal wieder die Eigenheimbesitzer, die wie so oft zur Kasse gebeten werden. Das kann nicht sein. Man schafft sich unter vielen Mühen etwas Eigenes und wird dann noch
bestraft. Jeder benutzt die Straßen.im Land. Außerdem ist es total unfähr, dass Familien, welche ein größeres Grundstück besitzen auch noch mit dem Beitragssatz danach bemessen werden, wie groß das Grundstück ist. Ich frage mich, wo bleibt da die soziale Gerechtigkeit, die doch immer so groß geschrieben wird. MFG
Wir leben in 96523 Steinach (mit HSK) im LK Sonneberg. Hier gibt es 5x Abrechnungseinheiten mit wiederkehrenden SAB. Das hat zur Folge, dass auch Haus- und Grundstücksbesitzer als Anlieger von Landesstraßen z.B. L1149; 1148; 2657 in der betroffenen Abrechnungseinheit zur Kasse gebeten werden. Das nicht genug, die Satzung der Stadt sieht vor, dass auch Flussmauern, sofern an städtischen Grundstücken mit in die Umlagefähigkeit herangezogen werden. Wir leben in einem Kerbtal, in einer Gebirgsregion, da kann eine Flussmauer schon mal die Höhe von 3 Meter und mehr messen. Dementsprechend sind die Kosten. Vernachlässigung von Reparaturen, Reparaturstau, Schwerlastverkehr, die Folge marode Mauern. Diese Abgabe ist bereits seit ihrer Einführung ungerecht, da sie gegen das Gleichheitsprinzip verstößt. Straßen gehören in DE zur allgemeinen Infrastruktur und Grundversorgung. Deshalb ist die Abschaffung überfällig!
P.S: Zur Änderung der Satzung benötigen auch wir eine Mehrheit im Stadtrat.
Karsten Beyer
Stadtrat
Straßenausbaugebühren gehören ohne wenn und aber abgeschafft. Ich selbst wurde von fremden Leuten auf der Straße angesprochen ,dass ich mich mal um den Ausbau " meiner " Straße kümmern soll ,damit sie wieder mir ihrem Auto lang fahren können .Es ist sicher keinem einzigen Grundstückseigentümer zu vermitteln ,dass er allein für eine öffentliche Straße aufkommen soll .Für viele Bürger bedeutet das eigene Grundstück jahrelanges sparen und soll der Altersabsicherung dienen .Dies wird durch hohe Ausbaubeiträge in Frage gestellt .Die Stichtagsregelung zum 1.1. 2019 halte ich für extrem ungerecht ,es darf einfach nicht sein ,dass Bürger vier Jahre nach Abschaffung der SAB noch Rechnungen erhalten können.
Der Meinung der | Bürgerallianz Thüringen gegen überhöhte Kommunalabgaben e.V. stimme ich zu!
Die Strassen, für die Ausbaubeiträge erhoben werden, befinden sich nicht in Privatbesitz, sondern gehören Bund, Land oder Kommune, also allen Einwohnern.
Es ist daher nicht zu vermitteln, warum nur einige (Besitzer von Wohneigentum) für die Allgemeinheit Kosten übernehmen sollen, denn schließlich werden die Straßen auch von allen benutzt. Steuern (Grunderwerbssteuer, Grundsteuer), die von Grundeigentümern bereits bezahlt werden, fliessen nicht, wie zu erwarten wäre, in die Erhaltung der Infrastruktur. Auf Grund knapper Kassen wurde der Straßenbau jahrzentelang vernachlässigt und die Straßen können zwischenzeitlich nur noch mit sehr großen Aufwand wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand versetzt werden. Wie teuer die Straßen gebaut werden, entscheiden nicht die Zahlungspflichtigen; sie haben also keinerlei Einfluß auf die Kosten. Jeder, der eine Ware oder Leistung einkauft, muß vorher prüfen, was er sich leisten kann oder will - beim Ausbau der Straßen hat man diese Wahlmöglichkeit nicht, da dies fremdbestimmt wird. Desweiteren ist es ja bekanntlich nicht verfassungskonform, wenn eine Gemeinde (auf Grund ihrer finanziellen Situation) Beiträge erheben muss, die anderen Gemeinde dies aber frei entscheiden kann - hier sind also Widersprüche schon vorprogrammiert und gerechtfertigt.
Die Straßenausbaubeiträge SAB in der bisherigen Form sind ungerecht und gehören endlich abgeschafft. Deshalb bejubeln viele Bürger, die bisher keine SAB gezahlt haben, diesen Gesetzesentwurf.
Gleichzeitig erkennen aber viele Kommunal-und Landespolitiker (allerdings nicht alle- nicht wahr, Herr Kuschel ?), dass dieses neue Gesetz auch neue Ungerechtigkeiten bringt: All die Bürger, die schon einmal SAB gezahlt haben, müssen zukünftig für die neu entstehenden Finanzierungslücken im Landeshaushalt mit aufkommen und werden damit doppelt belastet. Dies thematisiert auch Herr Nolte in seinem Beitrag am 14.5. Diese Meinung werden sicherlich noch viele Grundstücksbesitzer in Thüringen vertreten. Leider konnte/wollte mir bisher noch niemand eine konkrete Zahl nennen, wie viele Grundstücksbesitzer seit 1991 in Thüringen SAB gezahlt haben.
An dieser Ungerechtigkeit ändern auch die verschiedenen Varianten einer Stichtagsregelung nichts. Diese sind zwar verfassungskonform, aber auch der Gutachter Prof Brüning erkennt, dass Stichtagsregelungen „gewisse Härten“ mit sich bringen.
Sicherlich wäre es utopisch zu fordern, dass alle bisher gezahlten SAB zurückerstattet werden. Aber im Sinne der Beitragsgerechtigkeit sollten die bisher gezahlten Beiträge auf zukünftige Abgaben angerechnet werden. Dazu sind mir bisher zwei Varianten eingefallen:
1. Die bisher gezahlten SAB werden auf Antrag mit der zukünftig zu zahlenden Grundsteuer verrechnet. Das kann zu sehr langen Erstattungszeiträumen führen, deren Ende vielleicht nicht alle Grundstücksbesitzer erleben werden.
Außerdem würden noch zusätzliche Mindereinnahmen für die Kommunen entstehen, die durch das Land auf Kosten der Allgemeinheit kompensiert werden müssten.
Aber es wäre ein Schritt in Richtung Beitragsgerechtigkeit.
2. Entsprechend dem Grundsatz „Eigentum verpflichtet“ zahlt prinzipiell jeder Grundstücksbesitzer einmalig einen Beitrag zusätzlich zur Grundsteuer für den Ausbau vom Straßen im Land- unabhängig davon, ob die Straße an seinem Grundstück ausgebaut wurde oder wird. Die bereits gezahlten SAB werden mit diesem Einmalbeitrag verrechnet.
Als Bemessungsgrundlage könnten die Grundstückfläche und als Maß für die Nutzung des Grundstücks die Wohn-bzw. Nutzfläche der darauf errichteten Gebäude dienen und nicht wie die in Erfurt unsinnigerweise (auf der Empfehlung von DRIEHAUS) angesetzte Geschoßzahl. Diese Bemessungsgrundlage sollte für alle Kommunen einheitlich sein. Allerdings sollte den Kommunen freigestellt werden, in welchen Zeiträumen und nach welchen Modi sie diese Beiträge erheben.
In Abhängigkeit von dieser Bemessungsgrenze würden u.U. auch Grundstücksbesitzer trotz bereits gezahlter Beiträge nochmal Beiträge bezahlen müssen ( aber weniger als diejenigen, die noch nicht gezahlt haben) oder sie haben bereits mehr gezahlt, als bisher zu zahlen ist- aber ohne Rückerstattungsanspruch.
Damit würde u.U. auch nicht die vollständige Beitragsgerechtigkeit erzielt , aber es wäre ebenso ein Schritt in diese Richtung, bei der sogar noch Einnahmen für die Kommunen entstehen, die dann vom Land nicht kompensiert werden müssten.
Sicherlich sind diese Vorschläge juristisch noch nicht ausgereift.
Aber es steht der dringende Appell an die Landespolitik fernab von jeglichem Parteiengezänk und Wahlkampfaktionismus nach kreativen Lösungen zu suchen. Der gegenwärtige Gesetzentwurf wird dieser Anforderung nicht gerecht!
Ich begrüße die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge im vollen Umfang und halte diese Maßnahme für überfällig. Nicht wohlhabende Eigenheimbesitzer mit meist großen Grundstücken im ländlichen Raum sind bislang dem drohenden finanziellen Ruin ausgesetzt. Die Aufnahme von Krediten oder Hypotheken zur Aufbringung der Beiträge kommt einer defacto Enteignung gleich.
Bei der Festsetzung des Stichtages zum Inkrafttreten wird es immer vermeintliche Benachteiligte geben. Das lässt sich weder vermeiden, noch wäre eine Gesetzesänderung sonst möglich.
Vielleicht kann man über eine nach Zeitraum der Beitragserhebung gestaffelte Erstattung nachdenken.
Die Beibehaltung der Beteiligung an den Erschließungskosten sollte überdacht werden. Die öffentliche Hand sollte diese tragen, da es im Interesse der Gemeinden liegen muss, wenn Wohnraum geschaffen wird. Ohne diese Kosten wäre der Anreiz ein Eigenheim zu errichten größer. Ausnehmen kann man davon Wohnungsbauunternehmen.
Die Frage ist auch, was sind Erschließungskosten. Wenn z.B. in einem bestehenden Wohngebiet erstmals die Verlegung einer Kanalisation erfolgt (so wie die Landesregierung plant, alle Haushalte an eine solche anzuschließen), sind das dann Erschließungskosten, die der Anrainer mit zu tragen hat? Dann wäre das geplante Gesetz unzureichend und würde nichts daran ändern, dass die Anlieger mit dem Verlust ihrer Ersparnisse bis hin zum finanziellen Ruin rechnen müssen.
Wenn derartige Beiträge erhoben werden sollen, müssten sie zumindest gedeckelt, an dem Einkommen der Betroffenen orientiert, werden und nicht an Größen wie Grundstückstiefe, Geschoßfläche o.ä.
Ich stimme der Meinung der Bürgerallianz Thüringen gegen überhöhte Kommunalabgaben e.V. vom 14.05.2019 vollinhaltlich zu.
Es wäre wünschenswert, wenn solche grundlegenden, eine Vielzahl der Bürger betreffenden Maßnahmen bzw. Belastungen bundeseinheitlich geregelt würden
Ich halte die Regelung ab 01.01.19 für zu kurz. Ich bin der Meinung, dass man nicht immer etwas in Koalitionsverträge schreiben kann, dann passiert jahrelang nichts und kurz vor der Wahl will man es herausreißen... Die Bürger werden nicht verstehen - ich übrigens auch nicht - warum man hier große Versprechen macht und dann noch die nächsten 3-4 Jahre diese Horrorrechnungen kommen. Zudem hat man ja auch die Zinsbeihilfen eingestampft und dass selbst bei niedrigen Zinsen - die derzeit aber ja klettern - auch 50 oder 60 EUR im Jahr für viele Rentner viel Geld sind, übersieht man geflissentlich. Gerade auf dem Land gehören viele Häuser älteren Menschen und die haben keine hohen Renten und müssen auch sonst für alles alleine aufkommen. Zudem wird die Erhaltung vorhanden Eigentums dadurch nicht attraktiver. Auch ein Verkauf hilft da nicht, denn viele haben ja in gutem Glauben, dass Wohneintum der Altersversoge dient, gekauft und gebaut und wissen auf Grund der in den letzten Jahren ja auch exorbitant gestiegenen Baukosten und der damit gestiegenen Ausbaubeiträge nicht mehr, wie sie zurecht kommen sollen ohne die Kinder und Enkel zu belasten. Ich habe das Problem gerade, weil und im November die Bescheide erreichten und da reden wir über fünfstellige Beträge vor dem Komma. Wo ist da die Stärkung fürs flache Land? Mit jeder Mietwohnung wären wir besser gefahren.
Ich stimme der Aufhebung der Straßenausbaubeiträge zu, weil Beiträge nicht gerechtfertigt sind. Straßen und deren Beleuchtung sind Allgemeingut und müssen auch jedem zur Verfügung stehen. Ich bezahle Steuern und habe nicht vor, die grundhafte Erneuerung der Straße vor meinem Grundstück nochmals zu zahlen. Gegen eine Zahlung würde ich klagen.
Die Landesregierung möchte bitte die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge beschließen, um den Unmut der Grundstückseigentümer auf dem Lande etwas zu besänftigen. Für schon bezahlte Forderungen aus dem bestehenden Gesetz
Ich stimme der Aufhebung der Straßenausbaubeiträge zu, weil die gegenüber dem Grundstückseigentümer erhobenen Beiträge ungerechtfertigt sind. Straßen und dessen Beleuchtung gehören der Allgemeinheit und sind aus Steuergeldern zu bezahlen.
Wegen der Stichtagsregelung sage ich nur, dass mir der Personenkreis leid tut. Hier gibt es immer Verlierer und Gewinner. Schon gezahlte Beiträge sollte man bei der Steuererklärung geltend machen können.
Ich bin der Meinung, daß die Straßenausbaubeiträge umgehend abgeschafft werden müssen. Es ist nicht mehr hinnehmbar, daß die erforderlichen Erhaltungs- und Wartungsarbeiten an allen Straßen nur noch sehr spärlich ausgeführt werden. Der Blick auf den grundhaften Ausbau, der von den Anliegern mitfinanziert wird, ist hier natürlich auch immer ein Argument gewesen ( wenn auch nicht offiziell genannt ). Es ist natürlich schade, daß wir alle schon einmal bezahlen mußten. Ich finde es aber ebenfalls schade, daß bei den Anliegern der Eindruck entstanden ist, daß jeder nur einmal für eine Straße bezahlen muß. Leider entsteht die Beitragspflicht bei jedem grundhaften Ausbau. Eine Stichtagsregelung muß sein, wie diese gestaltet wird, wird eine große Herausforderung darstellen. Natürlich wäre es nur gerecht, wenn dann ab diesem Stichtag bereits gezahlte Beiträge auch wieder erstattet werden.
Wichtig ist mir nur, daß diese Art der Beiträge nicht mehr nur von den Anliegern erhoben wird, sondern die Allgemeinheit dafür einsteht. Es wäre sicherlich auch kein Problem, alle Bürger zu beteiligen, unabhängig von der Lage und Größe des Grundbesitzes. So etwas geht meiner Meinung nach nur über eine öffentliche Finanzierung über den jeweiligen Haushalt. Hier müssen dann wirtschaftlich denkende Experten eben gut haushalten und nicht, wenn das Geld nicht reicht, einfach mal den Bürger belasten. Ich als Privat- und Geschäftsmann muß das auch!
Die Diskussion, es würden die Benachteiligt, die schon bezahlen mußten "Ungleichbehandlung", da Frage ich mich, wer die GEZ Gebühr für Zweitwohnungen die ja wieder gestrichen wurde, zurück erstattet !
Die Bauausschreibungen müßten dringenst Überarbeitet werden! Es kann nicht sein; das Ausschreibungen billig angesetzt werden, die Baufirmen nicht rechtzeitig fertig werden und als Dank noch einen finnanzielen Nachschlag bekommen! Werden Sie rechtzeitig fertig sollen diese einen Bonus bekommen, sollten die Baufirmen den Zeitplan nicht einhalten dan müßten diese Strafe Zahlen!
neues Bsp.: in Ilmkreis Geschwenda-Geraberg wurde die Straßenbaumaßnahme ausgeschrieben, also ist doch der Arbeitsaufwand festgelegt! Jetzt werden aber erst Bodenproben zum Unterbau gezogen! Fazit in diesen Staat geht es drunter und Drüber!
Ich stimme zu das die Straßenausbau Beiträge abgeschafft werden.
ich stimme der Aufhebung der Straßenausbaubeiträge zu
Ich halte das Gesetz gegenüber den Bürgern die bereits zahlen mussten ungerecht. Die Abschaffung ist dennoch überfällig ! Das Problem liegt aber meines Erachtens in der Straßenbewertung wonach die prozentuale Beteiligung der Bürger festgelegt wird . Warum wird nicht einfach ein fester einmaliger Betrag zum Beispiel 1,50 € pro Quadratmeter Grundstück festgelegt unabhängig von der Straßenart und den Baukosten . Somit wäre auch Gerechtigkeit gegenüber jenen geschaffen die bereits gezahlt haben und der Bürgerfrieden wäre hergestellt. Ich bezweifle das zur Kasse Gebetene das neue Gesetz einfach stillschweigend hinnehmen . Diese Meinung gilt für einmalige Beiträge wie sie in unserem Ort gelten . Desweiteren hoffe ich das die Landesregierung ihr Versprechen hält und den Gemeinden den finanziellen Ausfall zu 100% ersetzt .
Ich stimme der Aufhebung der Straßenausbaubeiträge vollumfänglich zu!
Die Beibehaltung der Beiträge wäre eine Ungerechtigkeit gegenüber den Bürgern anderer Bundesländer, in denen diese bereits abgeschafft worden sind.
Darüber hinaus bin ich der Meinung, dass öffentliche Straßen Gemeingut sind und somit auch von der Allgemeinheit getragen werden sollten.
Letztendlich ist die Abschaffung dieser ungerechten, unsozialen Abgabe in einem rot-rot-grün regierten Bundesland überfällig!
Die Bürgerallianz Thüringen ist erfreut, dass ihre über 20 Jahre andauernden Forderungen, die Straßenausbaubeiträge (SAB) abzuschaffen, nun von den Regierungsfraktionen Thüringens auf den Weg gebracht wurden. Wir vermissen die Übernahme wesentlicher Bestandteile aus dem Bayrischen Kommunalabgabengesetz. Was in Bayern geprüft und möglich wurde, muss auch in Thüringen Anwendung finden. Insbesondere verweisen wir auf die verfassungsrechtlich bedenkliche Unzulässigkeit der in Thüringen vorgesehenen Beitragserhebung vom 01.01.15 bis 31.12.18. Wir kritisieren den derzeitigen Entwurf des ThürKAG wie folgt und werden, im Rahmen der mündlichen Anhörung am 27.06.19, unsere wesentliche Forderungen und Vorschläge einbringen.
1. Neben den Änderungen des ThürKAG sollten weiterer Gesetzesnormen, wie z.B. der § 54 ThürKO, durch den Thüringer Landtag geändert werden, um zukünftige Irritationen bei der Auslegung des „Einnahmebeschaffungsgrundsatzes“ auszuschließen.
2. Ist die sachliche Beitragspflicht vor dem Stichtag 01.01.2019 entstanden und noch kein Verwaltungsakt festgesetzt worden, ist eine zwingende Aufhebungspflicht im Gesetz zu verankern. Dadurch wird sichergestellt, dass ab dem Inkrafttreten der gesetzlichen Abschaffung der Ausbaubeiträge keine Beiträge mehr erhoben werden (müssen). Die Stichtagsregelung 01.01.2019 wird von einem großen Teil der Betroffenen als ungerecht beurteilt werden, weil die Gemeinden innerhalb der vierjährigen Verjährungsfrist noch bis zum 31.12.2022 Straßenausbaubeiträge für Baumaßnahmen erheben müssten, wo die sachliche Beitragspflicht für die Jahre 2015 bis 2018 entstanden ist.
3. Nicht rechtskräftige Bescheide (laufenden Widerspruchs- und Klageverfahren) sind aufzuheben.
Die erhobenen Straßenausbaubeiträge sind den Grundstückseigentümern zurück zu erstatten.
Die Einnahmeausfälle sind den Gemeinden durch das Land Thüringen zu erstatten.
4. Bei der Rückwirkung verweisen wir erneut auf das Bundesverfassungsgericht.
Mit dem Beschluss des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 05.03.2013 – 1 BvR 2457/08 – hat das Bundesverfassungsgericht betont, dass das Rechtsstaatsprinzip Regelungen verlangt, die sicherstellen, dass Abgaben, die zum Ausgleich eines Vorteils gezahlt werden sollen, nicht zeitlich unbegrenzt nach Erlangung des Vorteils festgesetzt werden können.
Im ThürKAG ist unmissverständlich festzulegen, dass alle Baumaßnahmen, wo die sachliche Beitragspflicht vor dem 01.01.15 entstanden ist, verjährt sind und somit keine Bescheide mehr verschickt werden dürfen.
5. Eine mögliche Rückzahlung bereits gezahlter SAB muss mittels realistischen Erhebungen auf den Prüfstand. Über die Art und Weise einer Rückzahlung ist zu diskutieren. Die Bürgerallianz will zumindest die Einrichtung eines Härtefonds für eine Rückerstattung von Straßenausbaubeiträgen rückwirkend bis 1991. Bei einem Härtefond würde, wie jetzt in Bayern beabsichtigt, eine Rückerstattung mittels Antragstellung (alles was über einen durchschnittlichen Beitragbetrag ist), möglich werden.
Freundliche Grüße
Wolfgang Kleindienst
Landesvorsitzender Bürgerallianz Thüringen
Mit einen großen Grundstück in einem Dorf ist das jedes Jahr viel zu viel Geld.