Abstandsregelung für Windkraftanlagen zur Wohnbebauung

Entwurf vom 09. September 2020
Eingebracht durch CDU-Fraktion
Federführender Ausschuss Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten
Die Diskussion ist seit dem 16.11.2020 abgeschlossen
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Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Fraktion der CDU (Drucksache 7/1584) in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend können Sie Ihre Meinung zu dem Gesetzentwurf abgeben, mit dem sich der Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten derzeit befasst. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Ausschusses für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten nehmen.

Diskutieren Sie mit!

Die von Sachverständigen, Interessensvertretern und anderen Auskunftspersonen im Rahmen eines Anhörungsverfahrens eingereichten Stellungnahmen können mit Zustimmung der Angehörten hier in der Beteiligtentransparenzdokumentation eingesehen werden.

 

Information zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der CDU eines Dritten Gesetzes zur Änderung der Thüringer Bauordnung vom 09.09.2020

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Fraktion der CDU eines Dritten Gesetzes zur Änderung der Thüringer Bauordnung soll entsprechend der Ermächtigung gemäß § 249 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) eine Abstandsregelung für Windkraftanlagen in die Thüringer Bauordnung aufgenommen werden. Die geplante Änderung sieht vor, dass Windkraftanlagen künftig nur mit einem Mindestabstand von 1.000 Metern zu Wohngebäuden errichtet werden dürfen. Betroffen sind Gebiete mit Bebauungsplänen, innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile, in denen Wohngebäude nach der Baunutzungsverordnung nicht nur ausnahmsweise zulässig sind, sowie im Geltungsbereich von Satzungen nach § 35 Abs. 6 BauGB.

Der Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU wurde am 01.10.2020 im Plenum des Landtags erstmals beraten und an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten überwiesen. Wegen der Einzelheiten wird auf das Vorblatt zum Gesetzentwurf sowie auf die Begründung der einzelnen Regelungen in der Drucksache 7/1584 verwiesen.

Welche grundsätzliche Auffassung vertreten Sie zu dem Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Einführung einer Abstandsregelung von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung in Drucksache 7/1584?

Bodenvibrationen bei Windkraftanlagen berücksichtigen
Auch andere Faktoren sind zu berücksichtigen
Abstandsregelung