Was möchten Sie zum vorgeschlagenen finanziellen Nachteilsausgleich für blinde, taubblinde und gehörlose Menschen im Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Sinnesbehindertengeldgesetzes (Drucksache 7/7463) anmerken?

Anpassung des Nachteilsausgleichs für blinde, taubblinde und gehörlose Menschen

Entwurf vom 08. März 2023
Eingebracht durch Mehrere Initiatoren
Federführender Ausschuss Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
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Die Diskussion ist seit dem 25.05.2023 abgeschlossen

 

Zurzeit berät der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung den Entwurf des Achten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Sinnesbehindertengeldgesetzes (Drucksache 7/7463). Nachfolgend können Sie den Gesetzentwurf kommentieren.

Diskutieren Sie mit!

Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung nehmen und auf Ihnen wichtige Gesichtspunkte hinweisen.

Die von Sachverständigen, Interessensvertretern und anderen Auskunftspersonen im Rahmen eines Anhörungsverfahrens eingereichten Stellungnahmen können mit Zustimmung der Angehörten in der Beteiligtentransparenzdokumentation eingesehen werden: hier 

Was möchten Sie zum vorgeschlagenen finanziellen Nachteilsausgleich für blinde, taubblinde und gehörlose Menschen im Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Sinnesbehindertengeldgesetzes (Drucksache 7/7463) anmerken?