Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Einführung des Europabezuges

Entwurf vom 09. Dezember 2020
Eingebracht durch FDP-Fraktion
Federführender Ausschuss Verfassungsausschuss
Die Diskussion ist seit dem 06.09.2021 abgeschlossen
0

Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Fraktion der FDP (Drucksache 7/2291) in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend können Sie Ihre Meinung zu dem Gesetzentwurf abgeben, mit dem sich der Verfassungsausschuss derzeit befasst. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Ausschusses nehmen.

Diskutieren Sie mit!

Die von Sachverständigen, Interessensvertretern und anderen Auskunftspersonen im Rahmen eines Anhörungsverfahrens eingereichten Stellungnahmen können mit deren Zustimmung hier in der Beteiligtentransparenzdokumentation eingesehen werden.

Information zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der FDP für ein Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Einführung des Europabezuges; – Drucksache 7/2291 –

Mit dem Gesetzentwurf der Fraktion der FDP soll die Thüringer Landesverfassung (ThürVerf) insbesondere durch eine Änderung des Art. 44 ThürVerf um einen Europabezug als Staatszielbestimmung ergänzt werden. Dies soll künftig die Rolle Thüringens als Teil der Europäischen Union und seinen Beitrag zur europäischen Integration explizit zum Ausdruck bringen.

Wegen der Einzelheiten wird auf das Vorblatt zum Gesetzentwurf sowie auf die Begründung der geplanten Regelung in der Drucksache 7/2291 verwiesen.

Der Gesetzentwurf der Fraktion der FDP wurde am 03.06.2021 im Plenum des Thüringer Landtags erstmals beraten und an den Verfassungsausschuss überwiesen.

Welche Auffassung vertreten Sie zu dem Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Einführung des Europabezuges in Drucksache 7/2291?