Gesetzliche Verankerung neuer Möglichkeiten für eine bessere Notfallversorgung

Entwurf vom 19. April 2023
Eingebracht durch Mehrere Initiatoren
Federführender Ausschuss Innen- und Kommunalausschuss
Die Diskussion ist seit dem 16.06.2023 abgeschlossen
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Zurzeit berät der Innen- und Kommunalausschuss drei Entwürfe eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes; der Gruppe der FDP (Beschleunigte Digitalisierung der Notfallversorgung in Drucksache 7/7394), der Fraktion der CDU (Einführung Thüringer Telenotarzt in Drucksache 7/7450) sowie der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (in Drucksache 7/7780). Nachfolgend können Sie die Gesetzentwürfe kommentieren.

 

Diskutieren Sie mit!

Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Innen- und Kommunalausschusses nehmen und auf Ihnen wichtige Gesichtspunkte hinweisen.

Die von Sachverständigen, Interessensvertretern und anderen Auskunftspersonen im Rahmen eines Anhörungsverfahrens eingereichten Stellungnahmen können mit Zustimmung der Angehörten in der Beteiligtentransparenzdokumentation eingesehen werden: hier 

Informationen zu den Entwürfen der Parlamentarischen Gruppe der FDP, der Fraktion der CDU und der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes

Der sogenannte bodengebundene Rettungsdienst soll um eine telenotärztliche Versorgung erweitert werden. Zudem sollen ausgebildete Ersthelfer im räumlichen Umfeld eines Notfallgeschehens über mobile Endgeräte alarmiert werden und schließlich die zentralen Leistellen durch ein neues Betten- und Behandlungskapazitätsmodul Notfälle zielgenauer einweisen können. Das sind die drei zentralen Forderungen in dem von der Parlamentarischen Gruppe der FDP vorgelegten Entwurf eines Änderungsgesetzes zum Thüringer Rettungsdienstgesetz (ThürRettG). Nach Ansicht der Antragsteller kann durch diese Maßnahmen die Notfallversorgung in Thüringen verbessert werden. Notärztliche Kompetenz soll so schneller und umfassender zur Verfügung stehen, lebensrettende Sofortmaßnahmen sollen schneller eingeleitet und das für den jeweiligen Fall bestmögliche Krankenhaus zuverlässig ausgewählt werden können.

Die telenotärztliche Versorgung steht ebenfalls im Zentrum des von der Fraktion der CDU vorgelegten Entwurfs eines Änderungsgesetzes zum Thüringer Rettungsdienstgesetz (ThürRettG). In diesem Entwurf werden die Aufgaben des Telenotarztes ausführlich definiert und die telenotärztliche Versorgung als ergänzendes Strukturelement des boden- und in diesem Fall auch luftgebundenen Rettungsdienstes festgeschrieben. Während die Parlamentarischen Gruppe der FDP die telenotärztliche Versorgung als Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringens (KVT) betrachtet, soll sie nach den Vorstellungen der Fraktion der CDU ausgeschrieben werden. Zudem soll ausdrücklich klargestellt werden, dass die Kostenträger des Rettungsdienstes für Notfallsanitäter und Rettungssanitäter den Erwerb einer Fahrerlaubnis für Lastkraftwagen (C1) finanzieren. Die Führerscheinerweiterung ist erforderlichen, um Rettungswagen fahren zu dürfen.

Auch der Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beinhaltet Regelungen zum ergänzenden Einsatz von Telenotärzten zur Unterstützung des Rettungspersonals am Notfallort und weißt diese Aufgabe, wie auch im o.g. Entwurf der Gruppe der FDP vorgesehen, der Kassenärztlichen Vereinigung zu. Um die Leitstellendisponenten landesweit einheitlich qualifizieren zu können, soll zudem an einem geeigneten Standort eine Lehrleitstelle durch das Land errichtet, betrieben und finanziert werden. Zudem soll nach dem Vorbild anderer Länder eine Experimentierklausel in das Gesetz eingefügt werden, welche eine perspektivische Weiterentwicklung des Rettungsdienstes durch Möglichkeiten zur temporären Abweichung gesetzlicher Vorgaben im Rahmen wissenschaftlicher Erprobung und sich anschließender Evaluierung zulässt. Darüber hinaus sind weitere punktuelle Anpassungen vorgesehen.

 

Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf die Vorblätter zu den Gesetzentwürfen und die Begründungen in den Drucksachen 7/7394, 7/7450 und 7/7780. Das Plenum des Thüringer Landtags hat die beiden Gesetzentwürfe in den Drucksachen 7/7394 und 7/7450 am 17. März 2023 sowie den Gesetzentwurf in Drucksache 7/7780 am 27. April 2023 erstmals beraten und an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen.

Wie bewerten Sie die vorgeschlagenen Änderungen am Thüringer Rettungsdienstgesetz?

Vorgeschlagen werden ein Telenotarztsystem, eine smartphonebasierte Ersthelferalarmierung, ein digitalisiertes Betten- und Behandlungskapazitätsmodul, eine Kostenübernahme, wenn Notfallsanitäter die C1-Führerscheinerweiterung erwerben, die Schaffung einer zentralen Lehrleitstelle sowie die Aufnahme einer gesetzlichen Experimentierklausel.