Verfassungsänderung – Inklusion

Entwurf vom 05. Juni 2020
Eingebracht durch Mehrere Initiatoren
Federführender Ausschuss Verfassungsausschuss
Die Diskussion ist seit dem 04.12.2020 abgeschlossen
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Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 7/897) in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend können Sie Ihre Meinung zu dem Gesetzentwurf im Hinblick auf den Themenkomplex „Inklusion/Behinderte Menschen stärken“ abgeben, mit dem sich der Verfassungsausschuss derzeit befasst. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Verfassungsausschusses nehmen.

Diskutieren Sie mit!

Die von Sachverständigen, Interessensvertretern und anderen Auskunftspersonen im Rahmen eines Anhörungsverfahrens eingereichten Stellungnahmen können mit Zustimmung der Angehörten hier in der Beteiligtentransparenzdokumentation eingesehen werden

Information zum Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 5. Juni 2020 - Themenkomplex „Inklusion/Behinderte Menschen stärken“

Der vorliegende Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Änderung der Thüringer Verfassung war bereits im Zeitraum vom 20.07.2020 bis 01.09.2020 Gegenstand einer Online-Diskussion. Der Verfassungsausschuss des Thüringer Landtags möchte Ihnen nunmehr, beschränkt auf den Themenkomplex „Inklusion“ erneut die Möglichkeit zur Stellungnahme zum o. g. Gesetzentwurf geben.

Dieser sieht die Aufnahme von neuen Staatszielbestimmungen in die Thüringer Verfassung (ThürVerf) vor. Nach Artikel 43 ThürVerf hat der Freistaat die Pflicht, nach seinen Kräften und im Rahmen seiner Zuständigkeiten die Verwirklichung der in der Thüringer Verfassung niedergelegten Staatsziele anzustreben und sein Handeln danach auszurichten. So enthalten u. a. die Artikel 15, 19 Absatz 1 Satz 2, 20 Satz 3, 29 und 32 ThürVerf derartige Staatszielbestimmungen. Im Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist die Aufnahme von sechs Staatszielen vorgesehen. Artikel 2 Absatz 4 ThürVerf soll um den Satz, dass Inklusion ein Menschenrecht ist, ergänzt werden. Zudem soll eine ausdrückliche Bezugnahme auf das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention) als ein Teil der Erfüllung des Nachteilsausgleichgebots zugunsten von Menschen mit Behinderungen erfolgen. Wegen der Einzelheiten wird auf das Vorblatt zum Gesetzentwurf sowie auf die Begründung der einzelnen Regelungen in der Drucksache 7/897 verwiesen.

Der Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde in der 17. Plenarsitzung des Thüringer Landtags am 18.06.2020 erstmals beraten und an den Verfassungsausschuss überwiesen.

Welche Auffassung vertreten Sie zur geplanten Aufnahme von Regelungen zur Inklusion als Staatszielbestimmung in die Thüringer Verfassung durch den o. g. Gesetzentwurf (Drucksache 7/897)? Haben Sie Anmerkungen zur beabsichtigten Bestimmung?

Inklusion konsequent in der Verfassung verankern