Eilkompetenz für Zollbeamte
Zurzeit berät der Innen- und Kommunalausschuss den Gesetzentwurf der Fraktion der FDP*) (Drucksache 7/3726). Nachfolgend können Sie den Gesetzentwurf kommentieren.
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Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Innen- und Kommunalausschusses nehmen und auf Ihnen wichtige Gesichtspunkte hinweisen. Die ggf. von Sachverständigen, Interessensvertretern und anderen Auskunftspersonen im Rahmen eines Anhörungsverfahrens eingereichten Stellungnahmen können mit Zustimmung der Angehörten in der Beteiligtentransparenzdokumentation eingesehen werden: hier
*) Die Parlamentarische Gruppe der FDP ist durch Beschluss des Landtags vom 9. September 2021 hinsichtlich ihrer parlamentarischen Rechte- und Pflichtenstellung an die Stelle der weggefallenen Fraktion der FDP getreten (vergleiche Nummer I des Beschlusses in der Drucksache 7/4042).
Information zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der FDP*) eines Gesetzes zur Änderung des Thüringer Polizeiorganisationsgesetzes – Eilkompetenz für Zollbeamte vom 14.07.2021 – Drucksache 7/3726
Mit der vorgesehenen Änderung im Thüringer Polizeiorganisationsgesetz (POG), sollen Vollzugsbeamte der Zollverwaltung künftig im Einzelfall die Möglichkeit zur Abwehr einer gegenwärtigen erheblichen Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie zur Verfolgung von Straftaten auf frischer Tat erhalten, sofern Polizeivollzugsbeamte nicht schnell genug zugegen sein können. Somit könnten die Zollbeamten beispielsweise bei der Feststellung einer Straftat oder Entdeckung eines flüchtigen Straftäters von dieser allgemeinpolizeilichen Eilkompetenz Gebrauch machen und müssten nicht mehr auf das Eintreffen der Polizeibeamten warten. Bislang ist ein derartiges Handeln nur im Rahmen von Jedermannsrechten, z. B. nach § 127 Abs. 1 der Strafprozessordnung, möglich. Thüringen ist das einzige Bundesland, dass für Beamte der Zollverwaltung noch keine allgemeinpolizeiliche Eilkompetenz normiert hat.
Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf das Vorblatt zum Gesetzentwurf sowie auf die Begründung in der Drucksache 7/3726. Das Plenum des Thüringer Landtags hat den Gesetzentwurf der Fraktion der FDP*) am 17.03.2022 erstmals beraten und federführend an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen.
*) Die Parlamentarische Gruppe der FDP ist durch Beschluss des Landtags vom 9. September 2021 hinsichtlich ihrer parlamentarischen Rechte- und Pflichtenstellung an die Stelle der weggefallenen Fraktion der FDP getreten (vergleiche Nummer I des Beschlusses in der Drucksache 7/4042).