Welche Auffassung vertreten Sie zur geplanten Änderung des Thüringer Heilberufegesetzes in Drucksache 7/2207?
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Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Landesregierung (Drucksache 7/2207) in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend können Sie Ihre Meinung zu dem Gesetzentwurf abgeben, mit dem sich der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung derzeit befasst. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung nehmen. Diskutieren Sie mit! Die von Sachverständigen, Interessensvertretern und anderen Auskunftspersonen im Rahmen eines Anhörungsverfahrens eingereichten Stellungnahmen können mit Zustimmung der Angehörten hier in der Beteiligtentransparenzdokumentation eingesehen werden.
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Mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung soll u. a. eine vollständige Anpassung des Thüringer Heilberufegesetzes an die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung [(EU) 2016/679] erfolgen, damit die Kammern für Heilberufe und ihre Versorgungswerke die ihnen obliegenden Aufgaben erfüllen können. Daneben sollen zudem die Bestimmungen zu den Ethik-Kommissionen aktualisiert und an die zwischenzeitlich geänderten bundesrechtlichen Vorgaben für die Tätigkeit der Ethik-Kommissionen im Rahmen der Bewertung klinischer Prüfungen, von Forschungsvorhaben sowie weiterer definierter gesetzlicher Aufgaben angepasst werden. Des Weiteren soll in das Thüringer Arzneimittelgesetz eine Legaldefinition der Berufsausübung, die Möglichkeit zur Veröffentlichung von Satzungen und anderen amtlichen Bekanntmachungen im Internet sowie ein Hinweis auf die Ehrenamtlichkeit der Tätigkeit in den Organen der Kammern für Heilberufe und deren Versorgungswerke aufgenommen werden. Wegen der Einzelheiten wird auf die Begründung der geplanten Regelungen in der Drucksache 7/2207 verwiesen.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde am 22.04.2021 im Plenum des Thüringer Landtags erstmals beraten und an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung überwiesen.
Die von Sachverständigen, Interessens-vertretern und anderen Auskunftspersonen im Rahmen eines Anhörungsverfahrens eingereichten Stellungnahmen können mit Zustimmung der Angehörten in der Beteiligtentransparenzdokumentation eingesehen werden.
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