Mit der Änderung im Bibliotheksgesetz soll es möglich werden, die Aufgabe und den Betrieb der Landesfachstelle für öffentliche Bibliotheken durch Rechtsverordnung auf eine Behörde oder Kommune zu übertragen. Maßgabe für die Übertragung ist das Konnexitätsprinzip. Das legt fest, dass das Land, welche für die Fachaufsicht zuständig ist, für die Kosten der Fachstelle aufkommen muss.
Der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur berät zur Zeit den Gesetzentwurf. Im Diskussionsforum können Sie den Entwurf kommentieren.