Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend können Sie Ihre Meinung zu dem Gesetzentwurf abgeben, mit dem sich der Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten derzeit befasst. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Ausschusses für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten nehmen. Diskutieren Sie mit! Die von Sachverständigen, Interessenvertretern und anderen Auskunftspersonen im Rahmen eines Anhörungsverfahrens eingereichten Stellungnahmen können mit Zustimmung der Anzuhörenden hier in der Beteiligtentransparenzdokumentation eingesehen werden.
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Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Thüringer Architekten- und Ingenieurkammergesetzes vom 06.05.2020 soll das Thüringer Gesetz über die Architektenkammer, die Ingenieurkammer und den Schutz von Berufsbezeichnungen (Thüringer Architekten- und Ingenieurkammergesetz - ThürAIKG -) vom 14. Dezember 2016, zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Dezember 2018, überarbeitet werden. Der Gesetzentwurf sieht vor, das ThürAIKG an die Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 in der Fassung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“) über die Anerkennung von Berufsqualifikationen sowie an die Richtlinie (EU) 2018/958 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Juni 2018 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen anzupassen. Damit sollen für die Berufe des Ingenieurs, Beratenden Ingenieurs, Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaners (1) einheitliche Regelungen für die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen sowie ein stärkerer Automatismus bei der Anerkennung von Berufsqualifikationen, (2) Kriterien für eine ex-ante vorzunehmende und zu begründete Verhältnismäßigkeitsprüfung von nationalen Anforderungen an diese reglementierten Berufe bzw. Berufe, deren Tätigkeiten gesetzlich beschränkt sind, geschaffen und Informations- und Transparenzpflichten begründet werden sowie (3) deren Berufskammern bei Rechtssetzungsakten durch eine Aufsichtsbehörde im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens für entsprechende Satzungsänderungen überprüft werden.
Der Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde am 14.05.2020 im Plenum des Thüringer Landtags erstmals beraten und an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten (AfILF) überwiesen. Der AfILF hat in seiner 3. Sitzung am 19.05.2020 die Eröffnung einer Online-Diskussion zu diesem Gesetzentwurf beschlossen. Wegen der Einzelheiten wird auf das Vorblatt zum Gesetzentwurf sowie auf die Begründung der einzelnen Regelungen in der Drucksache 7/720 verwiesen.
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