Zurzeit berät der Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft die Gesetzentwürfe der Fraktion der CDU (Drucksache 7/7451) und der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Änderung des Thüringer Vergabegesetzes. Nachfolgend können Sie die Gesetzentwürfe kommentieren. Diskutieren Sie mit! Die von Sachverständigen, Interessensvertretern und anderen Auskunftspersonen im Rahmen eines Anhörungsverfahrens eingereichten Stellungnahmen können mit Zustimmung der Anzuhörenden hier in der Beteiligtentransparenzdokumentation eingesehen werden.
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Die Fraktion der CDU verfolgt mit dem vorgelegten Gesetzentwurf (Drucksache 7/7451) zur Änderung des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG) folgende Ziele: Die Auftragswerte, ab deren Erreichen das ThürVgG angewandt werden muss, sollen angehoben (bei Bauaufträgen um 15.000 € auf insgesamt 75.000 € und bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen um 30.000 € auf insgesamt 50.000 €), die sozialen und ökologischen Kriterien bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gebündelt und verschlankt und die Anwendung des vergabespezifischen Mindestlohns vereinfacht werden. Er soll künftig bei 13,50 Euro pro Stunde liegen. Die erforderlichen Nachweise sollen nicht wie bisher über die Abgabe von Formblättern, sondern durch eine einfachere Eigenauskunft der Bieter erbracht werden können. Erstmals will die Fraktion der CDU Wertgrenzen für Beschränkte Ausschreibungen, Verhandlungsvergaben und Freihändige Vergaben gesetzlich festschreiben. Sie sind als Untergrenzen zu verstehen, von denen das Wirtschaftsministerium als Verordnungsgeber nur nach oben abweichen könnte. Es soll zudem leichter werden, Angebote digital per E-Mail abzugeben.
Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf das Vorblatt zum Gesetzentwurf sowie auf die Begründung in der Drucksache 7/7451.
Auch die Fraktionen DIE LINKE der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sehen in ihrem Entwurf (Drucksache 7/8029) einen vergabespezifischen Mindestlohn von 13,50 Euro pro Stunde vor. Er zielt zudem insbesondere darauf, die öffentliche Auftragsvergabe wirksamer an Tariftreue und gute Beschäftigungsbedingungen zu binden und die diesbezüglichen Regelungen auch auf kommunale und sonstige Auftraggeber auszudehnen. Verstößt ein Auftragnehmer gegen Verpflichtungen aus dem Vergabegesetz, soll er künftig fünf statt wie bisher drei Jahre von öffentlichen Auftragsvergaben ausgeschlossen werden. Diese ausgeschlossenen Unternehmen sollen nach den Vorstellungen der Fraktionen in einem Register erfasst werden. Vorgesehen ist zugleich eine neue Landesvergabeberatungsstelle, die öffentliche Auftraggeber beraten soll. Neben den staatlichen Auftraggebern sollen zukünftig auch Kommunen und weitere öffentliche Auftraggeber ihre Aufträge auf der zentralen Landesvergabeplattform veröffentlichen. Das Vergabeverfahren soll digitalisiert und vereinfacht werden.
Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf das Vorblatt zum Gesetzentwurf sowie auf die Begründung in der Drucksache 7/8029.
Das Plenum des Thüringer Landtags hat die beiden Gesetzentwürfe am 01.06.2023 erstmals beraten und an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft überwiesen.
Die von Sachverständigen, Interessens-vertretern und anderen Auskunftspersonen im Rahmen eines Anhörungsverfahrens eingereichten Stellungnahmen können mit Zustimmung der Angehörten in der Beteiligtentransparenzdokumentation eingesehen werden.
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