Zurzeit berät der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung den Entwurf des Achten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Sinnesbehindertengeldgesetzes (Drucksache 7/7463). Nachfolgend können Sie den Gesetzentwurf kommentieren. Diskutieren Sie mit! Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung nehmen und auf Ihnen wichtige Gesichtspunkte hinweisen. Die von Sachverständigen, Interessensvertretern und anderen Auskunftspersonen im Rahmen eines Anhörungsverfahrens eingereichten Stellungnahmen können mit Zustimmung der Angehörten in der Beteiligtentransparenzdokumentation eingesehen werden: hier
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Der Nachteilsausgleich für blinde, taubblinde und gehörlose Menschen soll erhöht werden. Das ist das Ziel des von den Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/GRÜNEN vorgelegten Achten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Sinnesbehindertengeldgesetzes. Danach soll der Nachteilsausgleich für blinde Menschen um 72 Euro auf 472 Euro monatlich angehoben werden, jener für taubblinde Menschen um insgesamt 108 Euro auf 608 Euro monatlich, und der für gehörlose Menschen soll um 36 Euro auf 136 Euro monatlich steigen. Blinde und gehörlose Menschen, die in stationären Einrichtungen leben, eine Freiheitsstrafe verbüßen oder aufgrund eines strafgerichtlichen Urteils anderweitig untergebracht sind, sollen dem Vorschlag zufolge ein Sinnesbehindertengeld in Höhe von 107,62 Euro monatlich erhalten.
Zu den Einzelheiten verweisen wir auf das Vorblatt zum Gesetzentwurf und die Begründung in Drucksache 7/7463. Das Plenum des Thüringer Landtags hat den Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/GRÜNE am 16. März 2023 erstmals beraten und an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung überwiesen.
Die von Sachverständigen, Interessens-vertretern und anderen Auskunftspersonen im Rahmen eines Anhörungsverfahrens eingereichten Stellungnahmen können mit Zustimmung der Angehörten in der Beteiligtentransparenzdokumentation eingesehen werden.
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