Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Gesetz zur Beschleunigung bauaufsichtlicher Verfahren (Drucksache 7/723) in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend können Sie Ihre Meinung zu Artikel 1 des Gesetzentwurfs (Änderung der Thüringer Bauordnung) abgeben, mit dem sich der Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten derzeit befasst. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Ausschusses für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten nehmen. Diskutieren Sie mit! Die von Sachverständigen, Interessensvertretern und anderen Auskunftspersonen im Rahmen eines Anhörungsverfahrens eingereichten Stellungnahmen können mit Zustimmung der Anzuhörenden hier in der Beteiligtentransparenzdokumentation eingesehen werden.
Unter Beitrag/Beiträge verfassen finden Sie die einzelnen Fragestellungen, mit denen sich auch der Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung zu den Fragen abgeben.
Seit 1485 Tagen abgeschlossen
Mit dem Artikel 1 des vorliegenden Gesetzentwurfs der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thüringer Gesetz zur Beschleunigung bauaufsichtlicher Verfahren vom 06.05.2020 soll die Thüringer Bauordnung (ThürBO) vom
13. März 2014, zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 30. Juli 2019, in dreierlei Hinsicht verändert werden:
Der Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde am 13.05.2020 im Plenum des Thüringer Landtags erstmals beraten und an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten überwiesen. Wegen der Einzelheiten wird auf das Vorblatt zum Gesetzentwurf sowie auf die Begründung der einzelnen Regelungen in der Drucksache 7/723 verwiesen.
Die von Sachverständigen, Interessens-vertretern und anderen Auskunftspersonen im Rahmen eines Anhörungsverfahrens eingereichten Stellungnahmen können mit Zustimmung der Angehörten in der Beteiligtentransparenzdokumentation eingesehen werden.
Mobilfunkanlagen
Ich finde das Freistellen von Genehmigungen zur Aufstellung von Mobilfunkmasten nicht sehr geschickt. Mobilfunk ist das am einfachsten zu verbreitende Medium. Ich denke, das bei den vielen Funkanbietern es zu unkontrollierten Aufstellung dieser Masten kommt. Jeder Anbieter möchte dann an dem für alle günstigsten Ort seinen Mast aufstellen und wir bald ein "Wald" an ausgewählten Orten entstehen. Auf Gebäuden sollte dringend der Statische Nachweis erfolgen. Und in Wohngebieten ist eine hohe Verdichtung von solchen Masten an einzelnen Aufstellorten zu vermeiden.