Zurzeit berät der Innen- und Kommunalausschuss den Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN (Drucksache 7/8057). Nachfolgend können Sie den Gesetzentwurf kommentieren. Diskutieren Sie mit! Die von Sachverständigen, Interessensvertretern und anderen Auskunftspersonen im Rahmen eines Anhörungsverfahrens eingereichten Stellungnahmen können mit Zustimmung der Anzuhörenden hier in der Beteiligtentransparenzdokumentation eingesehen werden.
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Zukünftig sollen Personalräte dauerhaft mittels Umlaufbeschlussverfahren, elektronischer Abstimmung oder Telefon- und Videokonferenz Beschlüsse fassen können. Dies sieht der Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor. Die Regelung wurde ursprünglich im Jahr 2020 als Maßnahme des Infektionsschutzes eingeführt und einmalig verlängert. Die einbringenden Fraktionen wollen diese Möglichkeiten der Beschlussfassung nun verstetigen, nachdem sie sich die letzten Jahre in der Anwendung bewährt haben.
Weiterhin soll mit der Gesetzesänderung die Allzuständigkeit der Personalräte nunmehr rechtssicher normiert werden. Wie die erste Beratung des Gesetzentwurfs gezeigt hat, sollte die Allzuständigkeit der Personalräte bereits mit der letzten Gesetzesänderung eingeführt werden. Dies ist jedoch nach dem Beschluss des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 11.10.2022, Az.: 5 PO 525/21, gesetzgeberisch nicht gelungen. Im zugrundeliegenden Fall hielt das Thüringer Oberverwaltungsgericht den Personalrat im Falle einer Verlängerung der Probezeit eines Beamten für nicht zuständig. Das in der ersten Instanz zuständige Verwaltungsgericht Meiningen entschied in seinem Beschluss vom 13.07.2021, Az.: 3 P 74/21 Me, noch anders. Die Gesetzesänderung soll diese Rechtsunsicherheit nun durch die Einführung einer Unberührtheitsklausel beseitigen.
Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf das Vorblatt zum Gesetzentwurf sowie auf die Begründung in der Drucksache 7/8057. Das Plenum des Thüringer Landtags hat den Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN am 02.06.2023 erstmals beraten und an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen.
Die von Sachverständigen, Interessens-vertretern und anderen Auskunftspersonen im Rahmen eines Anhörungsverfahrens eingereichten Stellungnahmen können mit Zustimmung der Angehörten in der Beteiligtentransparenzdokumentation eingesehen werden.
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