Zurzeit berät der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU für ein Thüringer Gesetz zum Erlass und zur Änderung ehrenamtsrechtlicher Vorschriften (Drucksache 7/9426). Nachfolgend können Sie den Gesetzentwurf kommentieren. Diskutieren Sie mit! Die von Sachverständigen, Interessensvertretern und anderen Auskunftspersonen im Rahmen eines Anhörungsverfahrens eingereichten Stellungnahmen können mit Zustimmung der Anzuhörenden in der Beteiligtentransparenzdokumentation eingesehen werden.
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Die Anerkennung und Förderung von ehrenamtlichem und bürgerschaftlichem Engagement soll mit dem Ziel auf eine verbindliche, einheitliche und gebündelte rechtliche Grundlage gestellt werden, dieses dauerhaft zu fördern, zu stärken, auszubauen, wertzuschätzen und sichtbar zu machen. Dies ist der Kern des von der Fraktion der CDU eingebrachten Gesetzentwurfs. Dazu sollen besondere Leistungen, Formen der Anerkennung, die Definition des „Ehrenamts“, die institutionelle Förderung für die „Thüringer Ehrenamtsstiftung“ und die „Thüringer Ehrenamtscard“ sowie ein speziell einzurichtendes Landesprogramm zur „Stärkung bürgerschaftlichen und ehrenamtlichen Engagements im Freistaat Thüringen“ außerhalb des öffentlichen Ehrenamts gesetzlich festgeschrieben werden.
Erweitert werden sollen dafür insbesondere die bestehenden Förderinstrumente bzw. - möglichkeiten für die Bereiche des Brand- und Katastrophenschutzes sowie des Sports. Zudem soll auch in anderen Bereichen ehrenamtliches Engagement erleichtert werden, u.a. durch den Abbau bürokratischer Hürden im Zuwendungsrecht, einer Vereinfachung bei der Anerkennung von Reisekosten, reduzierten Auflagen bei der Einhaltung des Datenschutzes sowie einer stärkeren Würdigung ehrenamtlicher Betätigung in den Schulen.
Mit der Einrichtung eines Landesprogramms soll die finanzielle Unterstützung für die gesamte Bandbreite bürgerschaftlichen und ehrenamtlichen Engagements verbessert werden. Beispielsweise sollen künftig Aus-, Fort- und Weiterbildungsangebote, Leistungen in Verbindung mit der Thüringer Ehrenamtscard, die Finanzierung und Unterstützung von Maßnahmen und Projekten, eine Entlastung bei den Kosten der GEMA-Gebühren, eine finanzielle Unterstützung in existenziellen Notlagen oder auch die Übernahme von Entschädigungsleistungen bei Gesundheitsschäden gefördert werden.
Für die Arbeit der bestehenden Ehrenamtsstiftung und die bereits vorhandenen Freiwilligenagenturen sowie die „Thüringer Ehrenamtscard“ sollen eine finanzielle Basis gesetzlich festgeschrieben und die notwendigen rechtlichen Grundlagen geschaffen werden.
Außerdem soll das Aufgabenspektrum des Bürgerbeauftragten des Freistaats Thüringen um den Bereich des bürgerschaftlichen und ehrenamtlichen Engagements erweitert werden. Er soll damit zu einem weiteren direkten Ansprechpartner für Ehrenamtliche werden und deren Anliegen gegenüber Landtag und Landesregierung mit vertreten.
Für Gemeinden mit einer Jugendfeuerwehr soll sich der Pauschalbetrag erhöhen und für Ehrenamtliche im Brand- und Katastrophenschutz soll eine Jubiläumsprämie gewährt werden. Außerdem sollen der Landessportbund Thüringen e.V. und die LIGA der freien Wohlfahrtspflege stärker an den Erträgen der Thüringer Staatslotterie beteiligt werden.
Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf das Vorblatt und die Begründung zu dem Gesetzentwurf in der Drucksache 7/9426.
Das Plenum des Thüringer Landtags hat den Gesetzentwurf am 01.02.2024 erstmals beraten und an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung überwiesen.
Die von Sachverständigen, Interessens-vertretern und anderen Auskunftspersonen im Rahmen eines Anhörungsverfahrens eingereichten Stellungnahmen können mit Zustimmung der Angehörten in der Beteiligtentransparenzdokumentation eingesehen werden.
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