Zurzeit berät der Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz die Gesetzentwürfe der Fraktion der CDU sowie der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksachen 7/9427 und 7/9649). Nachfolgend können Sie die Gesetzentwürfe kommentieren. Diskutieren Sie mit! Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz nehmen und auf Ihnen wichtige Gesichtspunkte hinweisen.
Unter Beitrag/Beiträge verfassen finden Sie die einzelnen Fragestellungen, mit denen sich auch der Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz derzeit befasst. Sie können Ihre Meinung zu den Fragen abgeben.
Seit 183 Tagen abgeschlossen
Gesetzentwurf der Fraktion der CDU: Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Juristenausbildungsgesetzes – Einführung eines integrierten Bachelorgrades in der juristischen Ausbildung (Drucksache 7/9427)
Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN: Gesetz zur Änderung des Thüringer Juristenausbildungsgesetzes und des Thüringer Richter - und Staatsanwältegesetzes (Drucksache 7/9649)
Die Universität Jena soll künftig Studenten des Studiengangs Rechtswissenschaften unter gewissen Voraussetzungen den Bachelorgrad verleihen können, ohne dass es eines Bestehens der Ersten Juristischen Prüfung bedarf. Dies sieht sowohl ein Gesetzentwurf der Fraktion der CDU als auch ein Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor. Bisher kann die Universität den Diplomgrad nur im Falle eines erfolgreichen Bestehens der Ersten Juristischen Prüfung verleihen.
Hintergrund ist nach den Gesetzentwürfen zunächst der psychische Druck, der auf den Studenten aufgrund des Aufbaus des Studiums lastet. So verlässt man die Universität bisher ohne jeden Studienabschluss, wenn man die Erste Juristische Prüfung am Ende des rechtswissenschaftlichen Studiums (gesetzliche Regelstudienzeit: neun Semester) endgültig nicht besteht. Dies soll sich durch die Einführung des integrierten Bachelorgrads ändern. Beide Gesetzentwürfe verlangen hierfür, dass die Zulassungsvoraussetzungen für die Erste Juristische Prüfung erfüllt werden. Der integrierte Bachelorgrad ermöglicht es einerseits, den Studenten diese nachgewiesenermaßen erlangten juristischen Kenntnisse auch zu bescheinigen. Andererseits kann er die Grundlage für eine darauffolgende Einschreibung in einen konsekutiven Masterstudiengang bilden. Die beiden Gesetzentwürfe unterscheiden sich danach, ob für die Verleihung des Bachelors allein die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen für die Erste Juristische Prüfung ausreicht (Entwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN in Drucksache 7/9649) oder ob daneben auch eine Bachelorarbeit bestanden werden muss (Entwurf der Fraktion der CDU in Drucksache 7/9427).
Nach dem Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN soll daneben im Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetz (ThürRiStAG) klargestellt werden, dass die bereits heute in § 7 Abs. 6 ThürRiStAG vorhandene Verordnungsermächtigung auch die Festlegung eines Beurteilungsmaßstabs für die Beurteilung der Richter und Staatsanwälte erlaubt.
Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf die Vorblätter zu den Gesetzentwürfen sowie auf die Begründungen in den Drucksachen 7/9427 und 7/9649.
Das Plenum des Thüringer Landtags hat die Gesetzentwürfe der Fraktion der CDU sowie der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN am 15. März 2024 erstmals beraten und in den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen.
Die von Sachverständigen, Interessens-vertretern und anderen Auskunftspersonen im Rahmen eines Anhörungsverfahrens eingereichten Stellungnahmen können mit Zustimmung der Angehörten in der Beteiligtentransparenzdokumentation eingesehen werden.
Entwertung des Bachelors durch Verschenken
Ein "Verschenken" akademischer Abschlüsse bereits für die reine Teilnahme am Studium entwertet den Abschluss und diskreditiert das Thüringer Bildungssystem.
Um einen akademischen Grad, welcher Höhe auch immer, zu erreichen, ist es in jedem Fachgebiet (z.B. auch Medizin, Pädagogik, Informatik etc.) notwendig, die dafür vorgesehenen Prüfungen auch mit Erfolg zu bestehen.
Ein "Verschenken" des akademischen Grades Bachelor an Studentinnen oder Studenten der Fachrichtung Jura, wie im Gesetzentwurf der Koalition vorgesehen, würde den akademischen Grad das erfolgreiche Bestehen der vorgeschriebenen Prüfungen damit wertlos machen.
Die Begründung ...
"Auf diese Weise kann auch der von einigen Studierenden als stark empfundene psychische Druck des klassischen rechtswissenschaftlichen Studiums abgemildert werden."
... greift völlig am Problem vorbei, denn nicht das Absenken der Anforderungen, sondern das Anheben der Ausbildungsqualität, welches zum Bestehen der Prüfungen führt, ist die Lösung des Problems.
Auch gibt es in allen Studiengängen bei "einigen Studierenden" diese "Empfindung".
Zudem ist es normal, dass in sämtlichen Studiengängen regelmäßig nicht 100% auch mit bestanden Prüfungen abschliessen und damit auch einen akademischen Grad erhalten, sondern auch "einige Studierende" diese Ziel eben nicht erreichen.
Alles andere würde der Gaußschen Normalverteilung, welche auch hier gilt, widersprechen.
Zudem würde es zusätzlich im Bundesländervergleich die Bewertung der Qualität der Ausbildung in Thüringen herabwürdigen und qualitativ entwerten, wenn hier Abschlüsse "verschenkt" würden, weil in Thüringen allein die (erfolglose) Teilnahme am Studium ausreicht um einen akademischen Grad zu erwerben.