Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Fraktion CDU (Drucksache 7/935) in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend können Sie Ihre Meinung zu dem Gesetzentwurf abgeben, mit dem sich der Innen- und Kommunalausschuss derzeit befasst. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Innen- und Kommunalausschusses nehmen. Diskutieren Sie mit! Die von Sachverständigen, Interessensvertretern und anderen Auskunftspersonen im Rahmen eines Anhörungsverfahrens eingereichten Stellungnahmen können mit Zustimmung der Angehörten hier in der Beteiligtentransparenzdokumentation eingesehen werden.
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Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Fraktion der CDU zum Elften Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes – Ermöglichung degressiver Müllgebührengestaltung vom 10.06.2020 soll das Thüringer Kommunalabgabengesetz vom 19. September 2000, zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Oktober 2019, durch Neufassung von § 12 Abs. 2 geändert werden. Hintergrund der geplanten Änderung ist eine Beanstandung des Thüringer Rechnungshofs an der degressiv gestalteten Grundgebühr für private Haushalte durch den Zweckverband Abfallwirtschaft Saale-Orla, von der insbesondere kinderreiche Familien profitierten. Eine solche Gebühr sei, so der Thüringer Rechnungshof, derzeit rechtlich nur für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung zulässig. Ziel des vorliegenden Gesetzentwurfs ist es, die rechtlichen Voraussetzungen für die Möglichkeit einer degressiven Bemessung der Gebühren für die Müllentsorgung zu schaffen. Damit könnten Gemeinden, Städte und Landkreise als Träger der Abfallwirtschaft künftig Grundgebühren für die Abfallentsorgung familienfreundlich gestalten.
Der Gesetzentwurf der Fraktion der CDU wurde am 17.06.2020 im Plenum des Thüringer Landtags erstmals beraten und an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen. Wegen der Einzelheiten wird auf das Vorblatt zum Gesetzentwurf sowie auf die Begründung der einzelnen Regelungen in der Drucksache 7/935 verwiesen.
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