Die Landesregierung soll zukünftig auch den Aufbau von Energiespeichern und der Verteilinfrastruktur unterstützen, damit der Energiebedarf Thüringens bis 2040 durch einen Mix erneuerbarer Energien aus eigenen Quellen gedeckt werden kann. Das ist eine von drei Änderungen, die seitens der Fraktion der CDU mit einer Änderung des Thüringer Klimagesetzes (ThürKlimaG) angestrebt werden.
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Die Landesregierung soll zukünftig auch den Aufbau von Energiespeichern und der Verteilinfrastruktur unterstützen, damit der Energiebedarf Thüringens bis 2040 durch einen Mix erneuerbarer Energien aus eigenen Quellen gedeckt werden kann. Das ist eine von drei Änderungen, die seitens der Fraktion der CDU mit einer Änderung des Thüringer Klimagesetzes (ThürKlimaG) angestrebt werden. Der Ausbau der Speicher und der Verteilinfrastruktur sollen mit dem Ausbau der erzeugten Energiemenge Schritt halten.
Zudem soll der Aufbau eines klimaverträglichen Energiesystems sich zukünftig überdies an der Entwicklung des tatsächlichen Energiebedarfs orientieren und nicht allein an den Kriterien der Wirtschaftlichkeit, Versorgungssicherheit und Umweltverträglichkeit. Das in der Antragsbegründung sogenannte Erzeugungsmengenziel ist an Stelle des bisher im ThürKlimaG enthaltenen Ziels vorgesehen, ein Prozent der gesamten Landesfläche für die Windenergie zur Verfügung zu stellen. Der entsprechende Satz soll dem Entwurf zufolge aus dem Gesetz gestrichen werden.
Erheblich ausbauen und ausdifferenzieren will die Fraktion der CDU schließlich das Monitoring, mit dem die Wirksamkeit der vom Land ergriffenen Maßnahmen überprüft werden soll. So ist etwa vorgesehen, dass die Landesregierung von 2025 an jährlich zum 15. März darüber berichten soll, wie sich die Treibhausgasemissionen entwickeln, wie der Energiebedarf sich gestaltet und gedeckt wird und welche Energiemengen ein- und ausgeführt werden.
Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf das Vorblatt zum Gesetzentwurf sowie auf die Begründung in der Drucksache 7/9654 -korrigierte Fassung -.
Das Plenum des Thüringer Landtags hat den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU am 14. März 2024 erstmals beraten und in den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz überwiesen.
Die von Sachverständigen, Interessens-vertretern und anderen Auskunftspersonen im Rahmen eines Anhörungsverfahrens eingereichten Stellungnahmen können mit Zustimmung der Angehörten in der Beteiligtentransparenzdokumentation eingesehen werden.
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