Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Fraktion der CDU (Drucksache 7/3385) in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend können Sie Ihre Meinung zu dem Gesetzentwurf abgeben, mit dem sich der Ausschuss für Europa, Kultur und Medien derzeit befasst. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Ausschusses für Europa, Kultur und Medien nehmen. Diskutieren Sie mit! Die von Sachverständigen, Interessensvertretern und anderen Auskunftspersonen im Rahmen eines Anhörungsverfahrens eingereichten Stellungnahmen können mit Zustimmung der Angehörten hier in der Beteiligtentransparenzdokumentation eingesehen werden.
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Durch das vorliegende Gesetz sollen insbesondere die Anerkennung und Förderung von Musik- und Jugendkunstschulen gesetzlich geregelt werden. Durch die Einführung des Erfordernisses einer staatlichen Anerkennung als wesentliche Voraussetzung für eine Landesförderung, eines einheitlichen Verfahrens zur Erteilung staatlicher Anerkennungen, der Festschreibung von Qualitätsstandards und der Gewährleistung einer Finanzierung soll eine flächendeckende Versorgung des Landes mit Musik und Jugendkunstschulen sichergestellt und der Zugang für alle Interessierte, unabhängig von ihrer sozialen Herkunft, ermöglicht werden. Mit der beabsichtigten gesetzlichen Festschreibung der Landesförderung soll sowohl den Einrichtungen als auch den Trägern die notwendige Planungssicherheit gegeben werden. Wegen der Einzelheiten wird auf das Vorblatt zum Gesetzentwurf sowie auf die Begründung der einzelnen Regelungen in der Drucksache 7/3385 verwiesen.
Der Gesetzentwurf der Fraktion der CDU wurde am 01.07.2021 im Plenum des Thüringer Landtags erstmals beraten und an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien überwiesen.
Die von Sachverständigen, Interessens-vertretern und anderen Auskunftspersonen im Rahmen eines Anhörungsverfahrens eingereichten Stellungnahmen können mit Zustimmung der Angehörten in der Beteiligtentransparenzdokumentation eingesehen werden.
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