Welche Auffassung vertreten Sie zu dem Entwurf eines Thüringer Gesetzes zur Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 in Drucksache 7/2284?
6 Beiträge Letzter Beitrag 25.02.2021
Zurzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 7/2284) in der parlamentarischen Diskussion. Nachfolgend können Sie Ihre Meinung zu dem Gesetzentwurf abgeben, mit dem sich der federführende Haushalts- und Finanzausschuss derzeit befasst. Mit Ihren Beiträgen, Ihren Erläuterungen oder Ihrer Kritik können Sie Einfluss auf die Arbeit des Ausschusses nehmen. Diskutieren Sie mit! Die von Sachverständigen, Interessensvertretern und anderen Auskunftspersonen im Rahmen eines Anhörungsverfahrens eingereichten Stellungnahmen können mit Zustimmung der Angehörten hier in der Beteiligtentransparenzdokumentation eingesehen werden.
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Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen das Thüringer Glücksspielgesetz (ThürGlüG) und das Thüringer Spielhallengesetz (ThürSpielhallenG) geändert und an die geplante Novellierung des Glücksspielstaatsvertrags angepasst werden.
Mit Ablauf des 30. Juni 2021 wird der bestehende Glücksspielstaatsvertrag in der Fassung vom 15. Dezember 2011 (GVBl. 2012 S. 164) außer Kraft treten. Vor diesem Hintergrund haben sich die Länder zur Schaffung eines einheitlichen Rechtsrahmens im Glücksspielwesen auf einen neuen Glückspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021) verständigt. Dieser soll mit dem derzeit ebenfalls im Haushalts- und Finanzausschuss zu beratenden Zustimmungsgesetz (Thüringer Gesetz zu dem Glücksspielstaatsvertrag 2021; Drs. 7/2238) in das Thüringer Landesrecht transformiert werden. Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 sieht insbesondere eine Neuregulierung im Sinne einer Abkehr vom bisherigen Verbot für die Veranstaltung und Vermittlung von Glücksspielen im Internet sowie die Aufgabe des staatlichen Veranstaltungsmonopols im Bereich der Sportwetten vor. Es soll zudem im Land Sachsen-Anhalt eine „Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder“ als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts errichtet werden, die künftig eine ländereinheitliche Wahrnehmung der Aufgaben der Glücksspielaufsicht gewährleisten soll.
Der o. g. Gesetzentwurf sieht im Hinblick auf den geplanten neuen Glücksspielstaatsvertrag 2021 neben überwiegend redaktionellen Anpassungen insbesondere Änderungen im Bereich der Wettvermittlungsstellen nach § 6 ThürGlüG vor. Für deren Zulassung sollen künftig statt zahlenmäßigen Anforderungen qualitative Standort- und Betriebsanforderungen gelten, die einige Bestimmungen aus dem Thüringer Spielhallengesetz aufgreifen. Im Thüringer Spielhallengesetz sollen zudem u. a. der Spielerschutz insbesondere durch eine Reduzierung der maximalen Anzahl von Gewinnspielgeräten von derzeit zwölf auf zehn gestärkt und Präzisierungen für einen besseren Vollzug des Gesetzes vorgenommen werden. So soll beispielsweise der Begriff der unmittelbaren Nähe in der Regelung zum Abstandsgebot zu Kinder- und Jugendeinrichtungen des § 3 ThürSpielhallenG durch die Festlegung eines konkreten Mindestabstands von 200 m konkretisiert und damit der Vollzug der Regelung erleichtert werden.
Wegen der Einzelheiten wird auf die Begründung der einzelnen Regelungen in der Drucksache 7/2284 verwiesen.
Der Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde am 18.12.2020 im Plenum des Thüringer Landtags erstmals beraten und federführend an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen.
Die von Sachverständigen, Interessens-vertretern und anderen Auskunftspersonen im Rahmen eines Anhörungsverfahrens eingereichten Stellungnahmen können mit Zustimmung der Angehörten in der Beteiligtentransparenzdokumentation eingesehen werden.
6 Beiträge Letzter Beitrag 25.02.2021
Spielsucht ist kein Thema mehr?
Jahrelang hat sich der Glücksspielanbieter Nr. 1, nämlich Lotto, als oberster Bekämpfer der Spielsucht dargestellt. Auf den Lottobelegen liest man nach wie vor, dass der Erwerb Solcher, süchtig machen könne. Gleichzeitig wurden neue Lotterien kreiert, etwa Keno, die tägliche Auslosungen anbieten. Ebenso kann Lotto im Internet anonym gespielt und im Abo. Die ganze Argumentation, wenn man sie nicht als verlogen bezeichnen will, ist sehr widersprüchlich. Tenor: Spielt nicht. Aber spielt bei uns. Wir passen auf euch auf.
Die Öffnung des Glückspielmarktes zu Gunsten von Sportwetten ist bedenklich. Sportwetten verleiten zur Manipulation. Sie haben schon immer zu Betrug geführt und das wird auch so bleiben.
Was die Reduzierung von Plätzen in Spielhallen betrifft, von 12 auf maximal 10, ist das reine Kosmetik. Die Frage ist, wieso nicht 9 oder 11 oder 8? Statt dessen sollte man die Öffnungszeiten einschränken. Wieso kann man hier 23 Stunden offenhalten? Die derzeitige Pandemie zeigt, dass es gar ganz ohne Spielhallen geht. Um das große Geld wird eh in irgendwelchen Hinterzimmern gespielt. In die Hallen, gehen überwiegend diejenigen, die es sich nämlich nicht leisten können. Als ehemaliger Anlieger weiß aus eigener Beobachtung, dass sich dort Menschen ihre empfangenen Hilfeleistungen verspielen.
Bzgl. des Abstandes zu Schulen und Kindereinrichtungen, könnte es schlimmstenfalls dazu führen, das derartige Geschäfte abwandern in Gewerbegebiete oder an die Stadtränder. Wo dann gemeinsam mit dem Rotlichtmilieu der Nährboden für kriminelle Strukturen geebnet wird. Man braucht Kinder nicht vor Spielhallen zu schützen. Zum Einen dürfen sie nicht hinein und andererseits, wenn sie beginnen sich dafür zu interessieren haben sie genügend Möglichkeiten, sich kundig zu machen.
N. Weinert Onlinediskussion Thüringer Landtag
Ich bin seit 10 Jahren Betreiber einer (Doppel)Spielhalle mit vier, versicherungspflichtig, beschäftigten Mitarbeiter*innen, die auch alle schon die besagten 10 Jahre bei mir beschäftigt sind.
Meine vier Mitarbeiter*innen und ich machen uns große Sorgen um unsere Zukunft.
Sollte der in Umlauf gebrachte Gesetzentwurf in seiner jetzigen Fassung umgesetzt werden, gäbe es für meine Firma mit den besagten vier Arbeitsplätzen und meine Existenz keine Zukunft.
Wir haben uns immer an alle Gesetze und Vorschriften gehalten.
Wir haben ein Sozialkonzept und werden regelmäßig kontrolliert.
Wir hatten noch nie ernsthafte Probleme mit Spieler- und Jugendschutz.
Meine Spielhalle hat noch nie ein Minderjähriger von innen gesehen. Nun ist meine Spielhalle seit 10 Jahren in "unmittelbarer Nähe“, also weniger als 200 m, zu einer Grundschule. Da aber Spielhallen zum einen ein Werbeverbot haben und zum anderen vorgeschrieben ist, dass man in eine Spielhalle nicht hineinsehen darf, bekommen Grundschüler, die bei uns vorbei laufen noch nicht mal mit, dass es uns gibt. Sie interessieren sich überhaupt nicht für uns.
Nur in legalen, regelmäßig vor Ort kontrollierten Spielhallen lässt sich ein effektiver Spieler und Jugendschutz durchsetzen.
Man würde durch dieses Gesetz viele Spielhallen mit vielen Arbeitsplätzen vernichten und im selben Moment Onlineglücksspiel legalisieren. Im Internet kann man fast alles machen und sich bei unzählig vielen Portalen anmelden. Bei uns in der Spielhalle stehen echte Menschen, die kontrollieren, auch beraten und sich kümmern.
Besser wäre ein Glücksspielgesetz, welches auf Qualität statt auf willkürliche Abstandsregeln oder die Reduzierung von Spielplätzen setzt.
Ich habe manchmal den Eindruck, dass viele Leute denken, Spielhallen werden nur von zwielichtigen Gestalten aus kriminellem Milieu betrieben. Dem muss ich konsequent widersprechen. Ich bin ein ganz normaler Unternehmer, dem vor allem seine Mitarbeiter sehr am Herzen liegen. Ich weiß, dass meine Thüringer Kollegen ebenfalls seriöse und ernsthafte Unternehmer mit einem hohen Maß an Verantwortung sind. Bei uns läuft nichts Verwerfliches oder Anrüchiges!
Diese ganzen Änderungen zu Abstandsregeln, Reduzierung von Spielplätzen und dem Verbot von Mehrfachkonzessionen sind auch unter Umständen noch nachvollziehbar, wenn eine neue Spielhalle beantragt wird. Da kann die Behörde gründlich prüfen, abwägen und gegebenenfalls auch mal die Erlaubnis versagen. Der Unternehmer weiß also vorher, ob er eine Investition tätigt oder nicht. Bei bestehenden Spielhallen ist dies schon geschehen, eine Erlaubnis (früher mal zeitlich unbegrenzt) wurde mal erteilt und Arbeitsplätze sind da.
Man sollte daher unbedingt den bestehenden Spielhallen das Weiterbetreiben ermöglichen und im Gegenzug besonders hohe Qualitätsanforderungen (z.B. durch eine Zertifizierung) an den Spielerschutz stellen.
Auch eine Wertschöpfung z.B. für die jeweilige Kommune wird nur in Spielhallen vor Ort entstehen.
Man kann ja mal aufzählen was da so alles ohne die Spielhallen vor Ort wegfällt. Körperschaftssteuer, Soli zu Körperschaftssteuer, Umsatzsteuer, Lohnsteuer und sonstige Abgaben. Die Kommunen freuen sich auch immer über die Gewerbesteuer und die Vergnügungssteuer.
Meinem Vermieter würden seine Mieteinnahmen wegfallen und wieder ein weiterer Laden leer stehen. Die vier Mitarbeiter würden arbeitslos und nach einem Jahr ins ALG II fallen. Ich biete nämlich Arbeitsplätze für Menschen, die durch Krankheiten und körperliche Einschränkungen woanders keine Chance mehr haben. Auch meine Existenz würde zerstört und ich kann mit meinen 50 Jahren nicht noch mal von vorne anfangen. Also was bleibt? Die restlichen Jahre Sozialamt!
Gut finde ich an dem Entwurf, dass nun endlich die zentrale Sperrdatei kommt. Das bringt den Spielerschutz wirklich nach vorn. Aber leider lese ich nichts zu einem Werbeverbot für Onlineglücksspiel so wie es schon seit Jahren für uns Spielhallen existiert. Wenn man sich die Suchtprävention auf die Fahnen schreibt und dazu nicht einmal ansatzweise etwas in den Entwurf schreibt handelt meiner Meinung nach inkonsequent. Ein Werbeverbot für alle Spielformen (so wie auch jetzt schon seit 2012 für Spielhallen) beispielsweise in Kinos, im TV, im Internet, an Plakaten etc. gehört in zwingend in dieses Gesetz!
Am Schluss meines Diskussionsbeitrages möchte ich an die Landtagsabgeordneten des Freistaates Thüringen appellieren, den vorliegenden Gesetzentwurf nochmals gründlich auf seine Auswirkungen in Ursache und Wirkung zu prüfen und der Qualität des Spielerschutzes den Vorzug vor der reinen Quantität zu geben. Thüringen hat, im Gegensatz zu anderen Bundesländern, kein Problem mit einer „Spielhallenschwemme“ und ist eher ländlich geprägt. Die gewerblichen Spielhallen zählen seit Jahrzehnten zum festen Bestandteil des Freizeitsektors des Freistaates.
Verantwortungsvoller Umgang mit Spieler- und Jugendschutz – ja.
Stupides Vernichten eines gut kontrollierten Angebotes (ohne den Spielraum für kommunale Ermessensentscheidungen unter höchsten Anforderungen für eine nochmals verbesserte Suchtprävention) – nein.
Trotz meiner beklemmenden Angst vor der Zukunft durch den vorliegenden Gesetzentwurf, möchte ich mich an dieser Stelle ausdrücklich für die Möglichkeit bedanken, meine Gedanken und Sorgen hier im Onlineforum vortragen zu dürfen.
Herzliche Grüße
N. Weinert - Meiningen
Spielhallengesetz
Guten Tag, mein Name ist S. Schumacher
Ich bin 33 Jahre alt und als Spielhallenaufsicht in Vollzeit angestellt. Da ich momentan mein zweites Kind erwarte, befinde ich mich schon im Mutterschutz und gehe dann in Elternzeit.
Danach würde ich sehr gerne wieder meinen Arbeitsplatz haben und wieder in meinem Betrieb gehen. Ich arbeite nämlich sehr gerne da. Ja ich würde auch sagen, wir sind über die Jahre wie eine kleine Familie geworden. Ich konnte da meine Schichten immer sehr gut an die Bedürfnisse, die eine junge Mutter hat, anpassen. Meine drei älteren Kolleginnen haben mich immer unterstützt.
Leider sieht es so aus als würde ich noch in meiner Elternzeit keinen Arbeitsplatz mehr haben. Zumindest wenn das Gesetz so kommt. Dann würde es die Firma, in der ich arbeite, einfach nicht mehr geben. Ich würde ja vielleicht mal wieder einen Job finden, obwohl das für mich bestimmt sehr schwer werden würde. Als Mutter mit zwei kleinen Kindern hat man es da nicht leicht. In meiner jetzigen Firma haben wir das alles wunderbar unter einen Hut bekommen. Das finde ich wahrscheinlich so nicht wieder.
Und ich frage mich aber, was meine Kolleginnen machen wollen. Die sind um die 60.
Meine eine Kollegin hat drei chronische Krankheiten. Die kann nicht mehr richtig zugreifen. Mein anderer Kollege hat nach einem Unfall vor Jahren einen gelähmten Arm und meine dritte Kollegin ist auch um die 60. Was sollen die denn noch für eine Chance auf dem Arbeitsmarkt haben? Die arbeiten schon seit zig Jahren in einer Spielhalle. Keine Kaufhalle oder jemand anderes nimmt die noch bei dem Alter und den Einschränkungen.
Sind wir es nicht wert, dass man auch an uns denkt oder sind wir einfach nur der zu vernachlässigende Kollateralschaden?
Ich frage mich, wofür ich die ganzen Jahre zu den ganzen Schulungen gegangen bin, wenn dann sowieso Schluss ist.
Meine Kollegin ist zu den Spielerschutzbeauftragten-Schulungen gegangen. Das war dann wohl auch für die Katz?
Bitte sorgen Sie dafür, dass mein Arbeitsplatz auch nach meinem Babyjahr noch da ist. Es muss doch auch andere Lösungen geben, die die Arbeitsplätze erhalten, die jetzt schon da sind.
Onlinediskussion Thüringer Landtag
Als Betroffene bzw. Angestellte eines überregional tätigen Spielhallenbetreibers, verfolge ich die Diskussion um den Entwurf und Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrages 2021 im Freistaat Thüringen mit großer Sorge.
Die Diskussionsteilnehmer im Forum, genauer Herr Nico Weinert hat die Tatsachen sehr genau auf den Punkt gebracht. Die Bedenken des Forumteilnehmers Herr Hausemann kann ich für unser Unternehmen nicht teilen.
Als seriöses Unternehmen wird bei uns Spielerschutz nicht nur im vorgegebenen Rahmen praktiziert, sondern durch unsere Mitarbeiter Vorort gelebt. Darüber hinaus lassen wir uns auch schon seit 2015 freiwillig vom TÜV zertifizieren.
Da wir an unsere Spielhallen einen hohen Qualitätsstandard ansetzen, würden wir uns das auch im Mitbewerberbereich wünschen. Deshalb begrüßen wir die angedachten Qualitätsforderungen des Gesetzesentwurfes ausdrücklich.
Gerade deshalb sollten die Qualitätskriterien im Vordergrund stehen und nicht irrelevante Abstandsregelungen zu Kinder- und Jugendeinrichtungen und der Abstand zu weiteren Spielstätten.
Durch das uns auferlegte Werbeverbot erübrigt sich sowieso die Außenwirkung auf die vulnerablen Gruppen, wie besagte Kinder und Jugendliche. Genau dies ist auch ein Punkt der widersprüchlich zum Online Glücksspiel steht, denn diese Plattform nutzen gerade die Minderjährigen, die es zu schützen gilt.
Jegliche Kontrollfunktionen des Online Glücksspiels werden in den Änderungen des Glückspielstaatsvertrages außer Acht gelassen.
Bildlich gesprochen: Während ich meine Kinder von der Tagesstätte abhole, könnte ich via Smartphone am Online-Glücksspiel teilnehmen.
Dies zeigt für mich ein Paradoxon auf.
Wo bleibt da die Kontrolle beim Online-Glücksspiel?
Weiterhin ist es für mich auch wenig nachvollziehbar die Geldspielgeräte in der Anzahl weiter zu beschränken. Ein Spielhallenbetrieb ist in seinem gesamten Umfang nur mit einer Mindestanzahl an Geräten wirtschaftlich darstellbar. Daher bin ich ein auch in dieser Beziehung ein Verfechter von Qualität.
In den Spielhallen, in denen ich als Regionalmanager Verantwortung für meine Mitarbeiter trage, bangen gerade diese Mitarbeiter um ihre Arbeitsplätze. Denn gerade diese Arbeitsplätze würden unter Berücksichtigung des Gesetzesentwurfs aufgrund der Abstandsregelungen wegfallen.
Die Mitarbeiter in unserem Unternehmen sind vornehmlich Frauen aus den verschiedensten Nationen, denn die wechselnde Schichttätigkeit lässt sich gut mit Kind und Familie vereinbaren.
Da wir sehr viele alleinstehende und alleinerziehende Frauen beschäftigen, sind diese besonders sensibilisiert für die Thematik, denn der Arbeitsmarkt gerade im ländlichen Bereich bietet wenig Chancen für neue Perspektiven.
Erschwerend kommt noch hinzu, dass sich unsere Wirtschaft in einem noch nie dagewesenen Umbruch befindet. COVID-19 bedingt werden wir eine auch noch eine nie dagewesene Insolvenzwelle erleben müssen, welche in Folge dessen auch weitere Arbeitsplätze vernichtet. Unsere Innenstädte werden sich komplett verändern. Wir laufen an noch mehr abgeklebten Ladenlokalen vorbei und die Kommunen werden wichtige Einnahmequellen verlieren. Das gesamte Sozialgefüge, welches eine Stadt lebenswert macht, wird noch mehr in sich zerfallen. Es sind nicht nur die Arbeitsplätze meiner Kolleginnen und Kollegen, die wegfallen würden, sondern noch ein Vielfaches mehr, denn ein Spielhallenbetrieb vergibt auch unzählig viele Aufträge an Handwerker und Zulieferer. Alleine in Thüringen wären durch die Konsequenz des Gesetzesentwurfes weit über 2.000 Arbeitsplätze direkt und indirekt betroffen.
Ich kann nur an Sie, die Parlamentarier, appellieren: Qualität sollte die Maxime sein. Keine Entscheidung, die zu lasten seriöser Spielhallenbetreiber und deren Beschäftigten geht.
Onlinediskussion Thüringer Landtag
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich arbeite seit fast 9 Jahren in einer Spielhalle.
In dieser sind derzeit 6 sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter beschäftigt, für die der Wegfall ihrer Arbeitsplätze eine ungewisse Zukunft mit vielen negativen Auswirkungen bedeuten würde.
Ich schreibe Ihnen, weil mir das Wohlergehen aller Mitarbeiter unserer Spielhalle sehr am Herzen liegt und wir jetzt akut um unsere Existenz fürchten.
Wir sind nicht nur eine Freizeiteinrichtung. Menschen treffen sich, knüpfen Freundschaften und pflegen in diesen schweren Zeiten soziale Kontakte.
Sie kommen zu uns, um Spaß und Freude zu haben, sich mit den Mitarbeitern auszutauschen und den Alltag für eine gewisse Zeit hinter sich zu lassen.
Wir sind eine TÜV-zertifizierte Spielhalle, d. h. unter anderem seriöses Spielen unter Einhaltung aller Gesetzmäßigkeiten; insbesondere das Verantwortungsbewusstsein bzgl. des Jugend- und Spielerschutzes.
Mit einem speziell erarbeiten Sozial- und Jugendschutzkonzept betreibt unser regelmäßig geschultes Personal aktiv den Jugend- und Spielerschutz.
Unsere Devise heißt: "Spielerschutz geht vor Umsatzinteresse".
Wir beobachten unsere Gäste und achten auf sie, denn nur so ist ein gesundes Spiel gewährleistet.
Unsere Gäste gehen nicht in der Anonymität des Internets unter.
Speziell bei Online-Spielen ist die Gefahr sehr groß, in die Vereinsamung oder auch die Spielsucht abzurutschen, da keiner da ist, der nach ihnen schaut und mit ihnen über Sorgen oder Probleme redet.
Ich als Betroffene Mitarbeiterin einer Spielhalle kann nur sagen, wie wichtig Jugend- und Spielerschutz vor Ort ist, Gespräche mit Gästen zu führen, Jugendschutzkontrollen aktiv durchzuführen und bei Bedarf Hilfestellungen zu leisten.
Meine Arbeit fängt an wichtig zu werden, wenn ich morgens die Tür aufschließe.
Ich freue mich jeden Tag über meine Gäste, die nicht nur zum Spielen zu uns kommen, sondern sie schätzen die sozialen Kontakte und entkommen so der sozialen Isolation. Sie erfahren Respekt und Aufmerksamkeit.
Es wäre sehr bedauerlich, wenn unseren Gästen diese Möglichkeit genommen werden würde.
Mit freundlichen Grüßen
Eine Betroffene aus einer Spielhalle
Spielhallen regulieren oder zerstören?
Sehr geehrte Damen und Herren, I
ch bin seit über 20 Jahren in der Spielautomatenbranche tätig.
Ich betreue derzeit unter Anderem als Techniker unsere Filialen in Thüringen. Aufgrund der Novellierung des Landesglücksspielgesetzes mache ich mir ernsthafte Sorgen um meinen Arbeitsplatz.
Ich arbeite derzeit in einer Firma, wo Gesetze und Vorschriften strengstens eingehalten werden und in der Vergangenheit alles getan wurde, um alle gesetzlichen Anforderungen und Vorgaben zu erfüllen.
Dies betrifft unter anderem regelmäßige Präventionsschulungen, Spielerschutzkonzepte, Jugendschutz und vieles mehr. Darüber hinaus ist diese Firma mit eine der ersten gewesen, die sich schon vor fünf Jahren freiwillig TÜV-Zertifizieren ließ.
Die Abstandsregel zu anderen Spielhallen und zu Kinder und Jugendeinrichtungen ist in meinen Augen kein Garant für Spieler- und Jugendschutz. Es gibt bereits ein Werbeverbot für Spielhallen. .Die Außengestaltung ist heute schon nicht spielanzeizend. Somit spielt es in meinen Augen keine Rolle, ob sich eine Spielhalle neben einer Schule oder Kindergarten befindet oder weit ab davon.
Wichtig ist, dass jeder, der eine Spielhalle betritt auf Alter und einer evtl. Spielersperre geprüft wird. Dies ist bei uns der Fall. Lt. der aktuellen Technischen Richtlinie ist es schon jetzt nicht mehr möglich, Geräte frei zu bespielen. Erst nach einer Prüfung des Spielers durch das Aufsichtspersonal wird dem Gast ein entsprechendes Freischaltmedium für ein einziges Gerät ausgehändigt. Somit sind Mehrfachbespielungen nicht mehr möglich. Demzufolge kann ich die geplante Reduzierung von Spielplätzen ebenfalls nicht nachvollziehen.
Wo bleibt der Jugendschutz, wenn im Fernsehen Werbung für Online-Glücksspiel gesendet wird?
Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow hat im November 2017 gesagt, „Glücksspiel darf nicht in Grauzonen oder dem Schwarzmarkt stattfinden“.
Das Ergebnis des neuen Glücksspielstaatsverrags sieht für mich aber genauso aus. Die Spielgäste werden von den regulierten und seit Jahren bewährten Spielhallen in andere, weniger oder gar nicht kontrollierte Spielformen bzw. illegale Spielformen abwandern.
Ich bitte Sie, den aktuellen Gesetzesentwurf noch einmal zu prüfen und zu überdenken und damit die Vernichtung von unzähligen Arbeitsplätzen zu stoppen.
Mit Freundlichen Grüßen
Jens Strauß