Information zum Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen der Fraktion der CDU vom 23. September 2020 - Themenkomplex „Bestenauslese“
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Fraktion der CDU zur Änderung der Thüringer Verfassung vom 23. September 2020 soll die Thüringer Verfassung (ThürVerf) um weitere Staatszielbestimmungen ergänzt und Regelungen zur Stärkung von Gleichheitsrechten aufgenommen werden. Nach Artikel 43 ThürVerf hat der Freistaat die Pflicht, nach seinen Kräften und im Rahmen seiner Zuständigkeiten die Verwirklichung der in der Thüringer Verfassung niedergelegten Staatsziele anzustreben und sein Handeln danach auszurichten.
Der Gesetzentwurf der Fraktion der CDU sieht u. a. vor, in Artikel 96 Abs. 2 ThürVerf nach dem Vorbild einiger anderer Bundesländer ausdrücklich festzuschreiben, dass die Besetzung öffentlicher Ämter nach den Kriterien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung (sog. Bestenauslese) zu erfolgen hat. Damit soll der zu beachtenden Regelung zur Bestenauslese in Artikel 33 des Grundgesetzes durch eine zusätzliche Verankerung in der Thüringer Verfassung Nachdruck verliehen werden. Sie dient der Chancengleichheit der Bewerber und soll sicherstellen, dass von mehreren Bewerbern derjenige, der für die jeweilige Tätigkeit am besten geeignet und qualifiziert ist, ausgewählt wird. Wegen der Einzelheiten wird auf das Vorblatt zum Gesetzentwurf sowie auf die Begründung der einzelnen Regelungen in der Drucksache 7/1629 verwiesen.
Der Gesetzentwurf der Fraktion der CDU wurde in der 25. Plenarsitzung des Thüringer Landtags am 01.10.2020 erstmals beraten und an den Verfassungsausschuss überwiesen. Der Verfassungsausschuss des Thüringer Landtags gibt Ihnen hiermit, zunächst beschränkt auf den Themenkomplex „Bestenauslese“, die Gelegenheit zur Stellungnahme zum o. g. Gesetzentwurf.
Die von Sachverständigen, Interessens-vertretern und anderen Auskunftspersonen im
Rahmen eines Anhörungsverfahrens eingereichten Stellungnahmen können mit
Zustimmung der Angehörten in der Beteiligtentransparenzdokumentation eingesehen
werden.
Stellungnahmen ansehen (7/1629)